Bebauungsplan Nr. 29/22 „Wohngebiet Schillerstraße/Hohes Feld/Leibnitz- /Fichtestraße“ Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB)

Schöneiche bei Berlin

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Der Bürgermeister

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes 29/22 "Wohngebiet Schillerstraße/Hohes Feld/Leibniz-/Fichtestraße" gemäß § 13a BauGB beschlossen. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Nachverdichtung eines Wohngebietes. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich am Bestand der näheren Umgebung orientieren. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als (geplante) Wohnbaufläche dargestellt

Das Plangebiet wird als Wohnbaufläche genutzt. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie den überbaubaren Grundstücksflächen enthalten.

Herr Dymke

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin hat am 20.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes 29/22 "Wohngebiet Schillerstraße/Hohes Feld/Leibniz-/Fichtestraße" gemäß § 13a BauGB beschlossen. Planungsziel ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame Nachverdichtung eines Wohngebietes. Das Maß der baulichen Nutzung soll sich am Bestand der näheren Umgebung orientieren. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als (geplante) Wohnbaufläche dargestellt

Das Plangebiet wird als Wohnbaufläche genutzt. Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB hat die Gemeinde Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise sowie den überbaubaren Grundstücksflächen enthalten.

Herr Dymke

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