Bebauungsplan Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz"

Kemnitz

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Nuthe-Urstromtal

Die Gemeindevertretung hat am 30.04.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst, was hiermit bekannt gemacht wird.Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesamtplanes vollzogen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 04.12.2024 bis 10.01.2025 statt. Den Behörden wurde mit Schreiben vom 04.12.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gegeben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 02.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 statt. Den Behörden wurde mit Schreiben vom 19.12.2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 4 BauGB gegeben.Im Nachgang wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und ergänzt.Es erfolgte die Änderung der Festsetzung zur östlichen Fläche, die nunmehr als Landwirtschaftsfläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt wird.Die Zweckbestimmung "Straßenbegleitgrün mit Radweg" der öffentlichen Grünfläche erfolgt ohne die Bezeichnung Radweg. Eine Beschreibung des Ziels erfolgt in der Begründung. Weiterhin wird die Erschließung konkretisiert. Die Zuwegung erfolgt von der L 80 über Nachbargrundstück. Die Begründung enthält dazu eine Skizze.

Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Kemnitz Nr. 01 „Solarpark Kemnitz“ erneut durchzuführen.Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Da durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt (hier: Landkreis Teltow-Fläming) werden.

Ziel/ Anlass

Die Firma MaxSolar GmbH aus Traunstein möchte auf einer Fläche in der Gemarkung Kemnitz in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal eine Freiflächenphotovoltaikanlage installieren.Auf einer Gesamtfläche von ca. 11 ha sollen landwirtschaftliche Flächen genutzt werden.Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Hintergrund ist hauptsächlich die Gewinnung von Sonnenenergie. Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende.Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 78, 79 und 83 der Flur 2 der Gemarkung Kemnitz und hat eine Fläche von etwa 11 ha. Das Plangebiet befindet sich im Privateigentum. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Kemnitz und grenzt unmittelbar an die bestehende Schweinemastanlage an. Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft, die im Norden und Oste durch Wald begrenzt werden. Im Süden wird das Plangebiet durch Landesstraße L 80 begrenzt.

Frau Bruckbauer (Bruckbauer & Hennen GmbH)

Schillerstraße 45

14913 Jüterbog

Die Gemeindevertretung hat am 30.04.2024 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan

Kemnitz Nr. 01 "Solarpark Kemnitz" mit Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gefasst, was hiermit bekannt gemacht wird.Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Gesamtplanes vollzogen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 04.12.2024 bis 10.01.2025 statt. Den Behörden wurde mit Schreiben vom 04.12.2024 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gegeben.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand im Zeitraum vom 02.01.2026 bis einschließlich 05.02.2026 statt. Den Behörden wurde mit Schreiben vom 19.12.2025 die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 4 BauGB gegeben.Im Nachgang wurde der Entwurf des Bebauungsplanes geändert und ergänzt.Es erfolgte die Änderung der Festsetzung zur östlichen Fläche, die nunmehr als Landwirtschaftsfläche mit Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt wird.Die Zweckbestimmung "Straßenbegleitgrün mit Radweg" der öffentlichen Grünfläche erfolgt ohne die Bezeichnung Radweg. Eine Beschreibung des Ziels erfolgt in der Begründung. Weiterhin wird die Erschließung konkretisiert. Die Zuwegung erfolgt von der L 80 über Nachbargrundstück. Die Begründung enthält dazu eine Skizze.

Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Kemnitz Nr. 01 „Solarpark Kemnitz“ erneut durchzuführen.Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird angemessen auf 2 Wochen verkürzt. Da durch die Änderung oder Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschränkt (hier: Landkreis Teltow-Fläming) werden.

Ziel/ Anlass

Die Firma MaxSolar GmbH aus Traunstein möchte auf einer Fläche in der Gemarkung Kemnitz in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal eine Freiflächenphotovoltaikanlage installieren.Auf einer Gesamtfläche von ca. 11 ha sollen landwirtschaftliche Flächen genutzt werden.Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen, ist die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens erforderlich. Hintergrund ist hauptsächlich die Gewinnung von Sonnenenergie. Erneuerbare Energien gehören zu den wichtigsten Stromquellen in Deutschland und ihr Ausbau ist eine zentrale Säule der Energiewende.Das Plangebiet wird als Sonstiges Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage“ gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.Ziel ist es, Flächen für die Gewinnung von Sonnenenergie planungsrechtlich zu sichern.

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 78, 79 und 83 der Flur 2 der Gemarkung Kemnitz und hat eine Fläche von etwa 11 ha. Das Plangebiet befindet sich im Privateigentum. Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Kemnitz und grenzt unmittelbar an die bestehende Schweinemastanlage an. Es handelt sich um Flächen intensiver Landwirtschaft, die im Norden und Oste durch Wald begrenzt werden. Im Süden wird das Plangebiet durch Landesstraße L 80 begrenzt.

Frau Bruckbauer (Bruckbauer & Hennen GmbH)

Schillerstraße 45

14913 Jüterbog

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: