Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neulewin II“ der Gemeinde Neulewin

Neulewin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 45 Tage  

durchführende Organisation

Amt Barnim-Oderbruch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin hat in der Sitzung am 05.03.2026 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“ in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 1,1 ha ist der als Anlage beigefügten topographischen Übersichtskarte nebst Flurkarte zu entnehmen. Der Planungsraum umfasst die Flurstücke 177 und 178 (tlw.), Flur 104, Gemarkung Neulewin. Zielstellung ist es, die bestehende Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern und das in der Biogasanlage erzeugte Rohgas mittels einer Verbindungsleitung der Anlage Neulewin 1 (vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1“) zuzuführen, wo es zu Biomethan aufkonzentriert und in das öffentliche Gasnetz eingespeist werden soll. Das Biomethan ist dabei ein vollwertiger, jedoch nachhaltiger Ersatz für konventionelles Erdgas. Die Anlage Neulewin 2 fungiert im Wesentlichen nur noch als Rohgasquelle. Bauliche Veränderungen sind nur in geringfügigem Maße vorgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Februar 2026, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom 07.04.2026 bis zum 11.05.2026 öffentlich ausgelegt.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Freienwalder Str. 48
16269 Wriezen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin hat in der Sitzung am 05.03.2026 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“ in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen. Der Entwurf der Begründung wurde gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Gesamtfläche von 1,1 ha ist der als Anlage beigefügten topographischen Übersichtskarte nebst Flurkarte zu entnehmen. Der Planungsraum umfasst die Flurstücke 177 und 178 (tlw.), Flur 104, Gemarkung Neulewin. Zielstellung ist es, die bestehende Biogasanlage planungsrechtlich zu sichern und das in der Biogasanlage erzeugte Rohgas mittels einer Verbindungsleitung der Anlage Neulewin 1 (vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1“) zuzuführen, wo es zu Biomethan aufkonzentriert und in das öffentliche Gasnetz eingespeist werden soll. Das Biomethan ist dabei ein vollwertiger, jedoch nachhaltiger Ersatz für konventionelles Erdgas. Die Anlage Neulewin 2 fungiert im Wesentlichen nur noch als Rohgasquelle. Bauliche Veränderungen sind nur in geringfügigem Maße vorgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom Februar 2026, mit der Begründung, dem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der nachstehenden Veröffentlichungsfrist vom 07.04.2026 bis zum 11.05.2026 öffentlich ausgelegt.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
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Freienwalder Str. 48
16269 Wriezen

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