Bebauungsplan „südlich Altdorf“
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 32 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchulzendorfMit der Neuaufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Schulzendorf zwei wesentliche Ziele. Zum einen sollen die bereits errichtete Rettungswache sowie das bestehende Autohaus planungsrechtlich legitimiert und dauerhaft gesichert werden. Zum anderen sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Autohauses geschaffen werden.
Zur Umsetzung setzt der Bebauungsplan Mischgebietsflächen (MI), eingeschränkte Gewerbegebietsflächen (GE) sowie ein sonstiges Sondergebiet (SO) für den Autohausbetrieb fest.
Frau Kruse - Geschäftsbereichsleitung Bau und Öffentliche Ordnung