Vorentwurf des Bebauungsplans "Quartier Rankenheimer Straße - Bahnhof Groß Köris" - Gemeinde Groß Köris, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt SchenkenländchenMit der Aufstellung des B-Planes ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets mit angrenzender Erschließung zur Rankenheimer Straße sowie einer Erweiterung der Straße „Bahnhofplatz“. Des Weiteren sollen neue Stellplätze und Parkmöglichkeiten entlang der Rankenheimer Straße geschaffen werden.
An der Rankenheimer Straße befinden sich bestehende und vollständig entwickelte Gewerbefläche. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde in zentraler Lage von Groß Köris die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Gewerbegebiets zu schaffen. So wird ein weiteres Angebot an Gewerbeflächen und Büroräumen im Ortszentrum angeboten, die optimal an den öffentlichen Nahverkehr und an Versorgungsmöglichkeiten angebunden sind. Gleichwohl soll die Erschließung des Gebiets geregelt werden. Entlang der Ostseite der Rankenheimer Straße sind öffentliche Parkplätze vorgesehen, die zur Versorgung des Ortszentrums, also des Gewerbegebiets, dem Bahnhof und der Schule vorgesehen sind.
Ansprechpartner HiBU Plan GmbH:
Herr Hirschfelder
Groß Kienitzer Dorfstraße 15
15831 Blankenfelde-Mahlow
Tel.: 033708/902470
Mail: hirschfelder@hibuplan.de
Sachbearbeitung Amt Schenkenländchen:
Herr Noch
Markt 9, 15755 Teupitz
Tel.: 033766/ 689 29
Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de