Vorentwurf des Bebauungsplans "Quartier Rankenheimer Straße - Bahnhof Groß Köris" - Gemeinde Groß Köris, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Groß Köris

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Amt Schenkenländchen

Mit der Aufstellung des B-Planes ist beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbegebiets mit angrenzender Erschließung zur Rankenheimer Straße sowie einer Erweiterung der Straße „Bahnhofplatz“. Des Weiteren sollen neue Stellplätze und Parkmöglichkeiten entlang der Rankenheimer Straße geschaffen werden.

An der Rankenheimer Straße befinden sich bestehende und vollständig entwickelte Gewerbefläche. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde in zentraler Lage von Groß Köris die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Gewerbegebiets zu schaffen. So wird ein weiteres Angebot an Gewerbeflächen und Büroräumen im Ortszentrum angeboten, die optimal an den öffentlichen Nahverkehr und an Versorgungsmöglichkeiten angebunden sind. Gleichwohl soll die Erschließung des Gebiets geregelt werden. Entlang der Ostseite der Rankenheimer Straße sind öffentliche Parkplätze vorgesehen, die zur Versorgung des Ortszentrums, also des Gewerbegebiets, dem Bahnhof und der Schule vorgesehen sind.

Ansprechpartner HiBU Plan GmbH:

Herr Hirschfelder

Groß Kienitzer Dorfstraße 15

15831 Blankenfelde-Mahlow

Tel.: 033708/902470

Mail: hirschfelder@hibuplan.de

 

Sachbearbeitung Amt Schenkenländchen:

Herr Noch

Markt 9, 15755 Teupitz

Tel.: 033766/ 689 29

Mail: dennis.noch@amt-schenkenlaendchen.de

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