Vorentwurfs „2. Änderung der Abgrenzungssatzung OT Wolzig“ der Gemeinde Heidesee
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 36 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde HeideseeBekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs „2. Änderung der Abgrenzungssatzung OT Wolzig“ der Gemeinde Heidesee
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11.03.2025 mit Beschluss Nr. 013/25 den Vorentwurf der 2. Änderung der Abgrenzungssatzung OT Wolzig mit Begründung gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB beschlossen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der „2. Änderung der Abgrenzungssatzung OT Wolzig“ der Gemeinde Heidesee in der Zeit
vom 31.03.2025 bis einschließlich 06.05.2025 öffentlich ausgelegt.
Der Vorentwurf der „2. Änderung der Abgrenzungssatzung OT Wolzig“ der Gemeinde Heidesee, bestehend aus Planzeichnung mit Stand 28.02.2025 und der Begründung Stand Februar 2025 kann während des Auslegungszeitraums im Verwaltungsgebäude in 15754 Heidesee, OT Friedersdorf, Lindenstra0ße 14b, Bauamt, Zimmer 207, zu den Sprechzeiten (dienstags von 09:00 bis 12:00Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr, 16:30 bis 18:00 Uhr, donnerstags 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:30 Uhr) sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 033767 765 417 eingesehen werden.
Außerdem können die Planungen im Internet unter https://gemeinde-heidesee.de/allgemeine-informationen/bauleitplanung-im-verfahren sowie im Planungsportal des Landes Brandenburg DiPlanBeteiligung unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/cfff903a-ce55-4336-b724-fe8be885465a während des gesamten Auslegungszeitraums eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß BauGB § 3 (2) während der Offenlegungsfrist von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Vorentwurf der Satzungsänderung abgegeben werden können.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@gemeinde-heidesee.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werde. Kinder und Jugendliche sind ebenfalls aufgefordert, sich zur Planung zu äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzungsänderung gemäß § 3 (2) Satz 2 und § 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c beziehungsweise e DS-GVO in Verbindung mit § 3 Baugesetzbuch und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt zum Datenschutz: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (Artikel 13 DS-GVO), welches mit ausliegt.
Heidesee, 17.03.2025
Langner
Bürgermeister
Anschrift:
Gemeinde Heidesee
OT Friedersdorf
Lindenstraße 14 b
15754 Heidesee
Tel.: 033767 795417
Fax: 033767 7951417
E-Mail: bauamt@gemeinde-heidesee.de
Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung:
Dienstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
16:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Zimmer 207
Herr Rudolph
m.rudolph@gemeinde-heidesee.de