Bebauungsplan Nr. 89/2025 "Wohngebiet Hauptstraße" , OT Schwante
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde OberkrämerDie Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 30.04.2026 mit Beschluss- Nr. B-143/2026 die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 89/2025 „Wohngebiet Hauptstraße“ im OT Schwante sowie hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 50/4, 50/5, 50/6 und 163 der Flur 007 der Gemarkung Schwante, gelegen in 16727 Oberkrämer, OT Schwante, westlich der Hauptstraße zwischen Mittelweg und Koppelgraben. Es hat eine Größe von ca. 0,59 ha. Planungsziel ist es, entsprechend dem bestehenden Wohnbedarf die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit ortsüblicher Bebauungsdichte im Plangebiet zu ermöglichen und zugleich als Ausgleich für die hierdurch verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft eine naturräumliche Aufwertung im Plangebiet, insbesondere durch Gehölzpflanzungen, zu erreichen.
Gemeinde Oberkrämer Planungsbüro Ludewig
Bauleitplanung - Frau Kuhnert ludewig@planungsbueroludewig.de
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkrämer
tanja.kuhnert@oberkraemer.de