Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 "Industrie- und Gewerbepark" der Stadt Herzberg (Elster)

Herzberg (Elster)

Verfahrensschritt

Beschlussfassung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Herzberg (Elster) - BgA Freibad -

Übergeordnetes Ziel der Planänderung ist es, die bauliche Nutzung der betroffenen Flächen zu vereinfachen bzw. für Gewerbe- und Industrievorhaben mit entsprechendem Flächenbedarf überhaupt zu ermöglichen. Es soll somit ein Beitrag zur örtlichen Gewerbe- und Wirtschaftsentwicklung sowie zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Die im Bebauungsplan Nr. 7 auf Teilen des Flurstück 575, Flur 17, Gemarkung Herzberg festgesetzte öffentliche Grünfläche soll hierfür in gleichem Umfang an den südlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 7 verlagert werden. Die Festsetzung der Grünfläche stellte sich in der Vergangenheit als ein wesentliches Hindernis für die bauliche Entwicklung des Areals dar. Im Gegenzug sollen die beiden dortigen Industriegebiete inkl. ihrer Baugrenzen zusammengeführt werden.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dabei von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Franziska Schäfer

Bekanntmachung der Genehmigung und des Inkrafttretens der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer Sitzung am 26. Juni 2026 den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) gefasst. Mit Schreiben vom 07.09.2026 wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durch den Landkreis Elbe-Elster (höhere Verwaltungsbehörde) unter dem Aktenzeichen 63-01559-26-53 genehmigt.

Übergeordnetes Ziel der Planänderung ist es, die bauliche Nutzung der betroffenen Flächen zu vereinfachen bzw. für Gewerbe- und Industrievorhaben mit entsprechendem Flächenbedarf überhaupt zu ermöglichen. Es soll somit ein Beitrag zur örtlichen Gewerbe- und Wirtschaftsentwicklung sowie zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.

Die im Bebauungsplan Nr. 7 auf Teilen des Flurstück 575, Flur 17, Gemarkung Herzberg festgesetzte öffentliche Grünfläche soll hierfür in gleichem Umfang an den südlichen Rand des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 7 verlagert werden. Die Festsetzung der Grünfläche stellte sich in der Vergangenheit als ein wesentliches Hindernis für die bauliche Entwicklung des Areals dar. Im Gegenzug sollen die beiden dortigen Industriegebiete inkl. ihrer Baugrenzen zusammengeführt werden.

Die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass dabei von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird.

Franziska Schäfer

Bekanntmachung der Genehmigung und des Inkrafttretens der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) hat in ihrer Sitzung am 26. Juni 2026 den Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) gefasst. Mit Schreiben vom 07.09.2026 wurde die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Industrie- und Gewerbepark“ der Stadt Herzberg (Elster) gemäß § 10 Abs. 2 BauGB durch den Landkreis Elbe-Elster (höhere Verwaltungsbehörde) unter dem Aktenzeichen 63-01559-26-53 genehmigt.