Aufhebungsverfahren B-Plan 1 "Ortsmitte" Bergfelde

Aktuelle Mitteilung

Wiederholung der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Entwurfsunterlagen mit Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen nach Satz 1 werden während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist):

vom 02.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026

erneut zur Verfügung gestellt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Zur elektronischen Einreichung nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse bauen@hohen-neuendorf.de oder geben Sie Ihre Stellungnahme direkt über das zentrale Planungsportal des Landes Brandenburg: https://bb.beteiligung.diplanung.de ab. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch unter der o. g. Adresse schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus eingereicht oder abgegeben werden.

Hinweis

Im Amtsblatt für die Stadt Hohen Neuendorf vom 20.12.2025, Nr. 11, 34. Jahrgang wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB am Entwurf des Aufhebungsverfahrens des Bebauungsplans Nr. 1 bereits bekanntgemacht. Zur Behebung eines Formfehlers ist es erforderlich, die ortsübliche Bekanntmachung hiermit zu wiederholen und die Unterlagen in dem o.g. längeren Zeitraum zu veröffentlichen sowie Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen, die schon auf Grundlage der Bekanntmachung vom 20.12.2025 eingegangen sind, fließen vollumfänglich in die Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB ein. Die erneute Abgabe einer gleichlautenden Stellungnahme ist möglich, aber demnach nicht erforderlich.

Gegenüber der Beteiligung Januar / Februar 2026 sind die Unterlagen, die zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden, ergänzt worden. Die Ergänzung besteht aus drei Stellungnahmen mit umweltrelevantem Bezug, die im Rahmen der Beteiligung von Januar / Februar 2026 eingegangen sind. Es sind dies eine Stellungnahme des Landkreises Oberhavel (Lk), eine Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (LfU) und eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit.