Aufhebungsverfahren B-Plan 1 "Ortsmitte" Bergfelde
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 9 Tage –durchführende Organisation
Stadt Hohen NeuendorfDer Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde wurde von der (damaligen) Gemeindevertretung von Bergfelde am 1. April 1992 beschlossen. Die Ausfertigung der Satzung erfolgte durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Hohen Neuendorf am 11. Mai 1999. Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde am 22.05.1999 im Amtsblatt Nr. 5/8. J. der Gemeinde Hohen Neuendorf wurde der Rechtsschein eines wirksamen Bebauungsplans für das Plangebiet gesetzt. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem Satzungsbeschluss und der Ausfertigung war die Beurkundungsfunktion der Ausfertigung nicht gewahrt. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde ist daher aufgrund eines Ausfertigungsmangels nie wirksam geworden.
Mit dem Aufhebungsverfahren möchte die Stadt Hohen Neuendorf den Rechtsschein des Bebauungsplanes Nr. 1 formell aufheben.
Die das Plangebiet teilweise überlagernden Bebauungspläne sind von dieser Planaufhebung nicht betroffen.
Astrid Fritzsch
Sachbearbeiterin Stadtplanung
Tel. 03303 528-0