Bebauungsplan Nr. 18.01 "Windpark Luckau Nordwest"

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung 3.2

Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 01.06. bis 03.07.2026

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan Nr. 18.01 „Windpark Luckau Nordwest“ gefasst. Gleichzeitig wurde für den B-Planbereich das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau durch förmlichen Beschluss eingeleitet (Vorlage Nr. Stvv/25/002).

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau vom 23.04.2026 (Vorlage-Nr. Stvv/26/011) wurden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau gebilligt und zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18.01 umfasst eine ca. 581 ha große Fläche mit derzeit vorwiegender forst- und landwirtschaftlicher Nutzung. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Stadt Luckau und ist zwischen den Ortsteilen Zieckau, Gießmannsdorf, Zöllmersdorf und Paserin gelegen. Im Norden, Osten, Süden und Westen wird es begrenzt durch Waldflächen und landwirtschaftliche Flächen und umfasst die folgenden Flurstücke:

  • Gemarkung Gießmannsdorf, Flur 001, Flurstücke 61 (tlw.), 62, 63, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75/1, 76, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 92, 110, 111

  • Gemarkung Gießmannsdorf, Flur 003, Flurstücke 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57/2 (tlw.)

  • Gemarkung Paserin, Flur 001, Flurstücke 390, 391, 392, 393, 394, 395, 397 (tlw.), 408, 411/1, 412, 413, 414, 415, 416, 417, 418 (tlw.), 420, 421, 462, 465, 470

  • Gemarkung Pelkwitz, Flur 001, Flurstücke 9/1, 24, 26 (tlw.), 35/3, 35/4 (tlw.), 36, 37, 38, 39/1, 41 (tlw.), 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 49, 50, 62 (tlw.), 63/6 (tlw.), 74/2 (tlw.), 74/4 (tlw.), 75 (tlw.), 85, 86, 89, 91, 94, 95, 97, 98, 99, 101, 102 (tlw.), 103, 104 (tlw.), 105, 106 (tlw.), 107, 108 (tlw.), 111, 125, 126, 127, 128, 129 (tlw.), 130 (tlw.)

  • Gemarkung Zieckau, Flur 001, Flurstücke 70 (tlw.), 71, 72, 73, 92, 97 (tlw.)

  • Gemarkung Zieckau, Flur 002, Flurstücke 70 (tlw.), 88, 89 (tlw.), 90, 91

  • Gemarkung Zieckau, Flur 003, Flurstücke 1/1, 1/2, 2, 4/1, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 25, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35

  • Gemarkung Zieckau, Flur 004, Flurstücke 96/3 (tlw.), 97/1, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115/1, 116, 117, 118, 120/1, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 130, 131/2, 132, 133, 134, 135/2, 136/2, 137/2, 138/2, 139, 140, 141, 142, 143/1, 144, 145, 146, 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158, 159, 160, 162/1, 163, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 172, 173, 174, 175, 176, 177, 178, 179, 180, 181, 182, 183, 184, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192/1, 192/2, 193, 194, 198 (tlw.), 200, 201, 202, 203(tlw.), 209, 210, 211, 224, 225

Die Lage und Abgrenzung der Plangebiete ist im beigefügten Kartenausschnitt (Abbildung ohne Maßstab) dargestellt.

Ziel und Zwecke der Planung

Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Windparks nordwestlich der Luckauer Kernstadt zu schaffen. Windenergieanlagen gehören grundsätzlich zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB), sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelfall nicht erforderlich ist.

Für das Plangebiet soll gemäß § 35 Abs. 1 BauGB dennoch ein Bebauungsplan, mit Änderung des FNP, aufgestellt werden. Die Durchführung der Bauleitplanverfahren dient insbesondere dazu,

  • langfristig Planungssicherheit zu schaffen,

  • eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen,

  • auf eine sinnvolle räumliche Bündelung der Erschließung hinzuwirken,

  • Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln und sicherzustellen, dass diese im Gemeindegebiet bzw. im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck ist die Festsetzung sonstiger Sondergebiete nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ beabsichtigt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet ist dementsprechend im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ zu ändern. Die sonstigen Festsetzungen bzw. Darstellungen im Geltungsbereich orientieren sich an der vorhandenen Nutzung.

Die Bauleitpläne werden jeweils im Regelverfahren (§§ 2 bis 10a BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18.01 „Windpark Luckau Nordwest“ der Stadt Luckau in der Fassung vom März 2026, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans in der Zeit

vom 01.06.2026 bis einschließlich 03.07.2026

im Internet unter https://www.luckau.de unter „Bürgerportal -> Stadtentwicklung -> Aktuelle Verfahren“ veröffentlicht.

Der Zugriff ist auch über das Portal zu Umweltverträglichkeitsprüfungen und der Bauleitplanung im Land Brandenburg möglich: https://www.uvp-verbund.de/bb sowie unter www.bb.beteiligung.diplanung.de.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der angegebenen Frist im Bauamt der Stadtverwaltung Luckau, im Erdgeschoss, Am Markt 34 in 15926 Luckau zu den folgenden Zeiten öffentlich aus:

Montag: 07:00 bis 13:00 Uhr
Dienstag: 07:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 07:00 bis 13:00
Donnerstag: 07:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr.

Wenn gewünscht, kann nach telefonischer Vereinbarung die Einsichtnahme und Erörterung der Planung auch außerhalb der vorgenannten Zeiten erfolgen. Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen eingereicht werden. Die Stellungnahmen sollen möglichst in elektronischer Form übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

E-Mailadresse: stadtplanung@luckau.de
Postanschrift:   Stadtverwaltung Luckau, -Stadtplanung-, Am Markt 34 in 15926 Luckau
Fax: 03544 2948
Telefon: 03544 594-165

Für die Abgabe von Stellungnahmen zur Niederschrift wird um eine Terminvereinbarung gebeten (Kontakt siehe oben).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird diese Bekanntmachung zusätzlich in das Internet eingestellt.

Neben den o.g. Entwurfsunterlagen (Begründung mit Umweltbericht) sind umweltbezogene

Informationen in Form von umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, von

Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie umweltbezogenen Gutachten verfügbar und

liegen aus. Dabei handelt es sich um:

Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind in Form der Begründung, im Umweltbericht, als Fachgutachten (Biotopkartierung, faunistisches Gutachten, artenschutzfachliches Gutachten, Schallimmissionsprognose und Schattenwurfprognose, Eingriffsbewertung Landschaftsbild, Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit für Maßnahmen zur Erstaufforstung, sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zu folgenden Themen verfügbar und mit veröffentlicht:

  • Schutzgut Fläche: dauerhaft und zeitweise beanspruchte Flächen durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen, Neuinanspruchnahme unbebauter Flächen, Auswirkungen auf ausgeübte Nutzungen

  • Schutzgut Boden: Beeinträchtigung des Bodens durch Bau und Betrieb der Windenergieanlagen, Verlust von Bodenfunktionen und Kompensationsmaßnahmen dessen, Bodenbeschaffenheit, Ertragsfähigkeit

  • Schutzgut Wasser: Einschätzung zu den Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt und das Grundwasser, zur Niederschlagsentwässerung, Schutzmaßnahmen im Havariefall

  • Schutzgut Klima und Luft: Auswirkungen von Eingriffen in den Wald, Auswirkungen auf die Lufthygiene und CO2-Bindungsfähigkeit, Auswirkungen auf den Klimawandel

  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Untersuchung der Biotopausstattung, Beurteilung der planungsbedingten Auswirkungen auf die Biotope, Untersuchung von Vorkommen und Auswirkungen auf Lebensräume der Tierarten (Brutvögel, Zug- und Rastvögel, Greifvögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Waldameisen sowie weiterer Artengruppen), Betroffenheit geschützter Biotope

  • Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Beurteilung des Ausgangszustands, Einschätzung der planbedingten Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild

  • Schutzgut Mensch: Schallimmissionen, Schattenwurf, Lichtimmissionen, optisch bedrängende Wirkung, Gefährdungspotenzial durch Eiswurf und Eisfall sowie Havarie, Brandschutz und Auswirkungen auf das Waldbrandfrüherkennungssystem

  • Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Betroffenheit von Bodendenkmalen, Baudenkmalen und sonstigen kulturhistorisch bedeutsamen Objekten, Sichtbeziehungen

  • Eingriffe in Natur und Landschaft: Umfang der Eingriffe, Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation erheblicher Umweltauswirkungen

  • Verträglichkeit mit den im Umfeld befindlichen Natura-2000-Gebieten

  • Informationen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

  • Informationen zu in Betracht kommenden Planungsalternativen

Hinweise:

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB gilt: Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutzhinweis:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der o. g. Internetseite zum Herunterladen bereitsteht.

Luckau, den 11.05.2026

Gerald Lehmann
Bürgermeister der Stadt Luckau

Bekanntmachung 3.2 (6527.21 KB pdf)