Bebauungsplan Nr. 18.01 "Windpark Luckau Nordwest"

Luckau

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Luckau

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan Nr. 18.01 „Windpark Luckau Nordwest“ gefasst. Gleichzeitig wurde für den B-Planbereich das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau durch förmlichen Beschluss eingeleitet (Vorlage Nr. Stvv/25/002).

Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Windparks nordwestlich der Luckauer Kernstadt zu schaffen. Windenergieanlagen gehören grundsätzlich zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB), sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelfall nicht erforderlich ist.

Für das Plangebiet soll gemäß § 35 Abs. 1 BauGB dennoch ein Bebauungsplan, mit Änderung des FNP, aufgestellt werden. Die Durchführung der Bauleitplanverfahren dient insbesondere dazu,

- langfristig Planungssicherheit zu schaffen,

- eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen,

- auf eine sinnvolle räumliche Bündelung der Erschließung hinzuwirken,

- Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln und sicherzustellen, dass diese im Gemeindegebiet bzw. im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck ist die Festsetzung sonstiger Sondergebiete nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ beabsichtigt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet ist dementsprechend im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ zu ändern, die zugleich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden sollen. Die sonstigen Festsetzungen bzw. Darstellungen im Geltungsbereich orientieren sich an der vorhandenen Nutzung.

Die Bauleitpläne werden jeweils im Regelverfahren (§§ 2 bis 10a BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

E-Mailadresse: stadtplanung@luckau.de

Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, -Stadtplanung-,

Am Markt 34 in 15926 Luckau

Fax: 03544 2948

Telefon: 03544 594-165 (Janina Bartel)

Bekanntmachung 3.2

Geltungsbereiche (rote Umwandung entspricht FNP, orangene Fläche entspricht BP)

Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 01.06. bis 03.07.2026

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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Luckau hat in öffentlicher Sitzung am 27.02.2025 den Aufstellungs­beschluss für den Bebauungsplan Nr. 18.01 „Windpark Luckau Nordwest“ gefasst. Gleichzeitig wurde für den B-Planbereich das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Luckau durch förmlichen Beschluss eingeleitet (Vorlage Nr. Stvv/25/002).

Ziel der beiden Bauleitplanverfahren ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Windparks nordwestlich der Luckauer Kernstadt zu schaffen. Windenergieanlagen gehören grundsätzlich zu den im Außenbereich privilegierten Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB), sodass die Aufstellung eines Bebauungsplans im Regelfall nicht erforderlich ist.

Für das Plangebiet soll gemäß § 35 Abs. 1 BauGB dennoch ein Bebauungsplan, mit Änderung des FNP, aufgestellt werden. Die Durchführung der Bauleitplanverfahren dient insbesondere dazu,

- langfristig Planungssicherheit zu schaffen,

- eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu ermöglichen,

- auf eine sinnvolle räumliche Bündelung der Erschließung hinzuwirken,

- Ausgleichsmaßnahmen zu entwickeln und sicherzustellen, dass diese im Gemeindegebiet bzw. im räumlichen Zusammenhang mit dem Plangebiet durchgeführt werden.

Zu diesem Zweck ist die Festsetzung sonstiger Sondergebiete nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ beabsichtigt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans für das Plangebiet ist dementsprechend im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Windenergieanlagen“ zu ändern, die zugleich als Beschleunigungsgebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden sollen. Die sonstigen Festsetzungen bzw. Darstellungen im Geltungsbereich orientieren sich an der vorhandenen Nutzung.

Die Bauleitpläne werden jeweils im Regelverfahren (§§ 2 bis 10a BauGB) mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

E-Mailadresse: stadtplanung@luckau.de

Postanschrift: Stadtverwaltung Luckau, -Stadtplanung-,

Am Markt 34 in 15926 Luckau

Fax: 03544 2948

Telefon: 03544 594-165 (Janina Bartel)

Bekanntmachung 3.2

Geltungsbereiche (rote Umwandung entspricht FNP, orangene Fläche entspricht BP)

Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 01.06. bis 03.07.2026

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