Wiederholung der Öffentlichkeitsbeteiligung zum vBP Nr. 19 "Solarpark Dunke"

Vehlen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 15 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Bensdorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bensdorf hat in der öffentlichen Sitzung am 04.11.2024 eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Solarpark Dunke“ der Gemeinde Bensdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (37/2024). Die Veröffentlichung des Entwurfes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 19 „Solarpark Dunke“ der Gemeinde Bensdorf mit Begründung einschließlich Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 14.11.2024 bis einschließlich 16.12.2024 statt. Die amtliche Bekanntmachung der Auslegung erfolgte am 13.11.2024 auf der Internetseite des Amtes Wusterwitz.

Diese Bekanntmachung war jedoch fehlerhaft, da sie ausschließlich im Internet veröffentlicht wurde. § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB sieht jedoch vor, dass der Inhalt der Bekanntmachung „zusätzlich“ zur ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in das Internet einzustellen ist. Rein digitale Bekanntmachungen sind im Rahmen der bauleitplanerischen Öffentlichkeitsbeteiligung nicht ausreichend. Die amtliche Bekanntmachung vom 13.11.2024 genügte damit mutmaßlich nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 19 „Solarpark Dunke“ der Gemeinde Bensdorf mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen findet zur ordnungsgemäßen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Behebung des mutmaßlichen Bekanntmachungsfehlers erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB statt:

vom 12.06.2025 bis einschließlich 15.07.2025.

Eine erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung war hierfür nicht erforderlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen, die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, können während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet auf der Homepage unter der Adresse

www.amt-wusterwitz.de und auch über das zentrale Internetportal zur Bauleitplanung des Landes Brandenburg unter der Adresse http://blp.brandenburg.de eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterlagen zudem in der Amtsverwaltung der Gemeinde Wusterwitz, August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz, während folgender Dienstzeiten öffentlich und für jedermann leicht zugänglich ausliegen:

Informationen:      Ansprechpartner Fachbereich 3 – Räumliche Planung & Entwicklung

Tel.:                          033839/669-17

Zu den folgenden Dienstzeiten:

                                 montags          09.00 bis 12.00 Uhr   

                                 dienstags         09.00 bis 12.00 Uhr    und   13.00 bis 18.00 Uhr

                                 mittwochs       09.00 bis 12.00 Uhr   

                                 donnerstags    07.30 bis 12.00 Uhr    und   13.00 bis 15.00 Uhr

                                 freitags             09.00 bis 12.00 Uhr

                                 (außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

E-Mail:                      bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Kristin Schilling

Sachbearbeiterin

Amt Wusterwitz

August-Bebel-Straße 10

14789 Wusterwitz

Tel.: 033839 669-17

Fax: 033839 669-31

bauleitplanung@amt-wusterwitz.de

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