7. Änderung Flächennutzungsplan
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 44 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadt Kyritz stellt derzeit den Bebauungsplan "Photovoltaik Verkehrslandeplatz" im zweistufigen Verfahren auf. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaik Verkehrslandeplatz“ erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz. Der Änderungsbereich der 7. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Photovoltaik Verkehrslandeplatz“ erforderlich. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Photovoltaik Verkehrslandeplatz“ entgegen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz hat in ihrer Sitzung am 25.02.2026 mit Beschluss-Vorlagen Nr. B/SV/006/2026 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Gutachten gebilligt. Auch die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden geprüft. Die Zwischenabwägung wurde gebilligt. Die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurde ebenfalls beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz besteht aus zwei Teilflächen, die auf den Randflächen des Verkehrslandeplatzes in Heinrichsfelde liegen. Die westliche Teilfläche 1 grenzt an die Bahnstrecke 6938 Neustadt (Dosse) - Pritzwalk an. Die östliche Teilfläche 2 grenzt parallel an die Bundesstraße 5. Insgesamt umfasst der Änderungsbereich eine Fläche von ca. 23,4 ha.
Durch die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Es soll ein sonstiges Sondergebiet für die Nutzung erneuerbarer Energien, als Photovoltaik-Freiflächenanlage (SO Photovoltaik), dargestellt werden.
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