4. Änderung des Flächennutzungsplans Zichow
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 11 Tage –durchführende Organisation
Amt GramzowDie Gemeindevertretung der Gemeinde Zichow hat in ihrer Sitzung am 30.09.2025 die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) Zichow (Vorlage-Nr. 0028/25) beschlossen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zusammen mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Zichow“ (Vorlage-Nr. 0027/25) im Parallelverfahren durchgeführt. Die frühzeitige Beteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgte bereits im Zeitraum vom 9. Oktober bis 9. November 2025.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom.
Das Plangebiet befindet sich südlich der Ortslage Zichow.
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 55 ha und umfasst die Flurstücke 68; 69; 75 sowie 78 in der Gemarkung Zichow in der Flur 7. Die Flächen werden bisher größtenteils landwirtschaftlich genutzt.
Die 4. Änderung des FNP bezieht sich nur auf den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Zichow“.
In der Sitzung der Gemeindevertretung Zichow am 27.01.2026 wurde der Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst (Vorlage-Nr. 0003/26).
Hiermit wird der Vorentwurf der 4. Änderung des FNP Zichow der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgestellt.
Bau- und Ordnungsamt Gramzow
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dr. braun & barth freie architekten dresden
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