Vorentwurf 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Podelzig

Podelzig

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 36 Tage  

durchführende Organisation

Amt Lebus

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Podelzig hat in der Sitzung am 26.09.2024 beschlossen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Podelzig im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan „Windpark Podelzig“ geändert wird, um durch Festsetzung von Sondergebieten (SO) gemäß § 11 (2) BauNVO mit der Zweckbestimmung Erneuerbare Energien (EE) und Windenergie (WE) die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Repowering zu schaffen und die östlich einzelnstehende WEA zu integrieren. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung des Flächennutzungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 70 ha und beinhaltet in der Flur 9 Gemarkung Podelzig ganz oder teilweise (tlw.) die Flurstücke 104 (tlw.), 105 (tlw.), 106 (tlw.), 107 (tlw.), 108 (tlw.), 110 (tlw.), 111 (tlw.), 112 (tlw.), 113, 141 (tlw.), 144 (tlw.), 145, 146 (tlw.), 147 (tlw.) und 161 (tlw.).

Anschrift:

Amt Lebus

Breite Straße 1

15326 Lebus

Tel. 033604 / 44565

E-Mail: bauamt@amt-lebus.de

Sprechzeiten der Amtsverwaltung:

Dienstag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 18.00 Uhr

Donnerstag 9.00 Uhr – 12.30 Uhr

Zimmer 118

Frau Bittelmann

k.bittelmann@amt-lebus.de

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