2. Offenlegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 - 2022 "Wohnnutzung Hörlitz - An der Hochkippe 1"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 40 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde SchipkauDie Gemeinde Schipkau erhielt die Anfrage, ob das Gelände des früheren Selbsthilfevereins in Hörlitz, An der Hochkippe 1, zukünftig vorrangig für Wohnzwecke – sowie den Bau und Betrieb von ca. drei neuen Bungalows zu Pensionszwecken genutzt werden kann.
Das Grundstück An der Hochkippe 1 in Hörlitz, zählt derzeit zum Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch, in welchem bauliche Nutzungen streng reglementiert sind. Diese Situation kann nur durch Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – und damit planungsrechtlicher Festsetzungen für diesen Bereich überwunden werden.
Die Vorprüfung dessen ergab, dass diesem Anliegen keine grundsätzlichen Belange entgegenstehen. Der Bereich ist seit Langem besiedelt. Die Fläche ist verkehrsseitig durch die kommunale Straße „An der Hochkippe“ sowie die Landesstraße 60 erschlossen. Die technische Erschließung liegt ebenso an dem Grundstück an.
Mit dem Erlass der Bebauungsplansatzung wäre es möglich, die bisherige Siedlungsnutzung in dem Bereich auf eine gesicherte planungsrechtliche Basis zu bringen. Zugleich werden damit Grundlagen für eine sich einfügende weitere bauliche Entwicklung geschaffen. Dem soll das Planverfahren dienen.
Herr Martin Konzag