2. Offenlegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 - 2022 "Wohnnutzung Hörlitz - An der Hochkippe 1"

Schipkau

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 40 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schipkau

Die Gemeinde Schipkau erhielt die Anfrage, ob das Gelände des früheren Selbsthilfevereins in Hörlitz, An der Hochkippe 1, zukünftig vorrangig für Wohnzwecke – sowie den Bau und Betrieb von ca. drei neuen Bungalows zu Pensionszwecken genutzt werden kann. 

Das Grundstück An der Hochkippe 1 in Hörlitz, zählt derzeit zum Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch, in welchem bauliche Nutzungen streng reglementiert sind. Diese Situation kann nur durch Erarbeitung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes – und damit planungsrechtlicher Festsetzungen für diesen Bereich überwunden werden.

Die Vorprüfung dessen ergab, dass diesem Anliegen keine grundsätzlichen Belange entgegenstehen. Der Bereich ist seit Langem besiedelt. Die Fläche ist verkehrsseitig durch die kommunale Straße „An der Hochkippe“ sowie die Landesstraße 60 erschlossen. Die technische Erschließung liegt ebenso an dem Grundstück an.

Mit dem Erlass der Bebauungsplansatzung wäre es möglich, die bisherige Siedlungsnutzung in dem Bereich auf eine gesicherte planungsrechtliche Basis zu bringen. Zugleich werden damit Grundlagen für eine sich einfügende weitere bauliche Entwicklung geschaffen. Dem soll das Planverfahren dienen. 

Herr Martin Konzag

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: