5. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuhardenberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 18 Tage –durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenMit dem in Rede stehenden Planungsraum werden für die Errichtung der PV-Anlage 52,2 ha in Anspruch genommen. Dies entspricht ca. 1,31% der gesamten landwirtschaftlichen Fläche im Hoheitsgebiet.
Für das Ackerland im Geltungsbereich wurde ein gewichteter Mittelwert der Bodenwertzahlen von 23 Bodenpunkten ermittelt.
Aus städtebaulicher Sicht betrachtet, zeichnet sich der Geltungsbereich durch große Abstände zu gewachsenen Siedlungsstrukturen und eine günstige topographische Lage aus. Mehrere Wohnbebauungen im Außenbereich erstrecken sich in über 370 m Entfernung. Zur Ortslage Wulkow wird ein Abstand von 1.270 m eingehalten und zur Ortslage Trebnitz ein Abstand von ca. 1.220 m. Die Kombination eines Solarparks mit einem angrenzenden Windeignungsgebiet bietet nicht nur energetische Vorteile, sondern auch landschaftsplanerische Chancen. Durch die Bündelung beider Technologien in einem bereits für Energieerzeugung vorgesehenen Raum wird das Landschaftsbild gezielt und strukturiert gestaltet. Statt einer zersplitterten Verteilung von Anlagen entsteht ein klar definierter Energieraum, der visuell geordnet wirkt und die Wahrnehmung technischer Infrastruktur verbessert.
Letztlich fußt die abwägende Entscheidung der Gemeinde Neuhardenberg für die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Wulkow“ und den damit einbezogenen Planungsraum auf der Sachlage, dass sich insbesondere aufgrund des großen Abstandes zu Siedlungsflächen und aufgrund des guten Einfügens in den betreffenden Landschaftsraum kein ausdrücklich besser geeigneter Standort aufdrängt.
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