Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans "Sondergebiet Windenergie- Teilplan Görsdorf und Wildau Wentdorf" der Gemeinde Dahmetal
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/MarkDie Gemeindevertretung der Gemeinde Dahmetal hat in ihrer Sitzung vom 13. Februar 2025 mit Beschluss-Nr. GVD/029/2025 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Görsdorf und Wildau-Wentdorf“ aufzustellen. Der Anlass für die Aufhebung der Bebauungspläne „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Görsdorf“ und „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Wildau Wentdorf“ besteht in dem geplanten Repowering der im Plangebiet umgesetzten Windkraftanlagen (WKA). Die im Plangebiet bestehenden 34 WKA sollen abgebaut und durch moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen diesem Repowering entgegen. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans sind nach Abschluss des Verfahrens bauliche Vorhaben nach § 35 BauGB zu bewerten, da sich die Flächen dann im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden. Das Repowering soll auf der Grundlage des eingeführten Privilegierungstatbestandes nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, welcher raumbedeutsame Windkraftanlagen im Außenbereich ohne Bebauungsplan ermöglicht, erfolgen. Daher sollen die rechtskräftigen Bebauungspläne „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Görsdorf“ und „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Wildau Wentdorf“ ersatzlos aufgehoben werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung der Bebauungspläne „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Görsdorf“ und „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Wildau Wentdorf“ entspricht dem räumlichen Geltungsbereich der Bebauungspläne „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Görsdorf“ und „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Wildau Wentdorf“. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Görsdorf“ in Dahmetal umfasst die Flurstücke 1, 2, 5, 9, 10, 11, 13 (tlw.) – 31, 33 – 36 der Flur 4 sowie den Flurstücken 218, 226 – 229, 232, 234, 235, 239, 242, 252, 259, 269 – 281, 283, 285 – 296, 299 – 307 der Flur 5 der Gemarkung Görsdorf. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Wildau-Wentdorf“ in Dahmetal umfasst die Flurstücke 8 (tlw.), 12 – 39, 45 und 47 der Flur 2 sowie die Flurstücke 10, 11, 12, 13/1, 17 – 23, 25 – 40, 42 – 56, 60 – 80, 82/1, 92, 94, 95, 150, 151, 152, 154, 155, 156, 161, 162, 164 – 169, 172 – 191 der Flur 3 der Gemarkung Wildau und auf den Flurstücken 1 – 4, 5/1, 7 – 12, 14, 16, 17 (tlw.), 18, 21 (tlw.), 22, 32 – 36 der Flur 2 sowie den Flurstücken 1, 2, 3, 4 (tlw.), 6 – 13 und 14 (tlw.) der Flur 3 der Gemarkung Wentdorf. Die Größe beträgt rund 643 ha, bestehend aus rund 146 ha des Teilplans Görsdorf und rund 496 ha des Teilplans Wildau Wentdorf.
Gemeinde Dahmetal
vertreten durch das Amt Dahme/Mark
Abt. Bauen & Liegenschaften
K. Simon
Hauptstraße 48/49
15936 Dahme/Mark