Bebauungsplans Nr. 079/25 „Südlicher Scheunhornweg“ der Stadt Werder (Havel)
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt WerderDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Werder (Havel) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 11.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 079/25 – bisher 078/25 „Südlicher Scheunhornweg“ der Stadt Werder (Havel) beschlossen sowie am 17. September 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 079/25 – bisher 078/25 „Südlicher Scheunhornweg“ umfasst eine Fläche von ca. 0,32 ha und befindet sich südwestlich der Insel Werder am südlichen Ende des Scheunhornweges. Das Plangebiet wird begrenzt: • Im Norden durch die Flurstücke 99/1, 99/2 und 99/3 der Flur 2, Gemarkung Werder (Havel), • im Osten durch die Flurstücke 95/4 und 317 der Flur 2, Gemarkung Werder (Havel), • im Süden durch das Flurstück 1 der Flur 3, Gemarkung Werder (Havel), • und im Westen durch die Flurstücke 140, 141, 291 der Flur 2, Gemarkung Werder (Havel). Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 98/1 und 318 der Flur 2 in der Gemarkung Werder (Havel).
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines allgemeinen Wohngebietes mit einem Anteil an förderfähigem Wohnraum gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB. Die Erschließung der geplanten Bauflächen soll über die Fortführung des Scheunhornweges (Anschluss an das Flurstück 99/2 der Flur 2 Gemarkung Werder (Havel)) gesichert werden. Weiterhin sind die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu beachten. Vorgesehen sind drei Baukörper als Geschosswohnungsbau, wobei sich die Höhe der baulichen Anlagen an der nördlich angrenzenden und bestehenden straßenbegleitenden Bebauung entlang des Scheunhornweges orientiert. Die Höhe und Geschossigkeit der geplanten Bebauung wird nach Westen abgestuft, um einen Übergang zu der angrenzenden bestehenden Bebauung zu schaffen. Zwischen den beiden westlichen Baukörpern soll ein gemeinschaftlicher Spielplatz errichtet werden. Die Erschließung wird über die Verlängerung des Scheunhornweges nach Süden gesichert, wobei eine geeignete Wendeanlage für Fahrzeuge zu errichten ist. Der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen unter den Gebäuden untergebracht werden. Hinsichtlich der Festsetzungen zur Dachform, Gebäudehöhe und Dachbegrünung liegen zwei Varianten des Vorentwurfs zum Bebauungsplan vor. Im weiteren Verfahren soll sich auf eine der beiden Varianten festgelegt werden. Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Fr. Jo und Hr. Breitenfeldt - Bauleitplanung, FB 4, Stadt Werder (Havel)