Entwurf 2. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Neulewin

Neulewin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 48 Tage  

durchführende Organisation

Amt Barnim-Oderbruch

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin hat in der Sitzung am 05.03.2026 den Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin für die Bereiche der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1“ und „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“ in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen. Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt mit der Aufstellung dieser Bauleitpläne die bestehenden Biogasanlagen planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung zu einer Biomethananlage zu schaffen. Es ist vorgesehen das an den beiden Standorten erzeugte Rohgas zu Biomethan aufzukonzentrieren und in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Mit der 2. Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von jeweils Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete „Energiegewinnung aus Biomasse“ werden die Flächen im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB bauplanungsrechtlich vorbereitet. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3,5 ha, davon entfallen auf den ersten Änderungsbereich ca. 2,4 ha und auf den zweiten Änderungsbereich 1,1 ha. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin, mit der Begründung und der Umweltberichte in der Fassung vom Februar 2026, einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Veröffentlichungsfrist vom 07.04.2026 bis zum 11.05.2026 öffentlich ausgelegt.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
17349 Schönbeck

Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
Sachbearbeiter Bauleitplanung
Freienwalder Str. 48
16269 Wriezen

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neulewin hat in der Sitzung am 05.03.2026 den Planentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin für die Bereiche der beiden vorhabenbezogenen Bebauungspläne „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 1“ und „Erweiterung Biogasanlage Neulewin 2“ in der Fassung vom Februar 2026 beschlossen. Die Gemeinde Neulewin beabsichtigt mit der Aufstellung dieser Bauleitpläne die bestehenden Biogasanlagen planungsrechtlich zu sichern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung zu einer Biomethananlage zu schaffen. Es ist vorgesehen das an den beiden Standorten erzeugte Rohgas zu Biomethan aufzukonzentrieren und in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Mit der 2. Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von jeweils Flächen für die Landwirtschaft in sonstige Sondergebiete „Energiegewinnung aus Biomasse“ werden die Flächen im Sinne des Entwicklungsgebotes nach § 8 Abs. 2 BauGB bauplanungsrechtlich vorbereitet. Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 3,5 ha, davon entfallen auf den ersten Änderungsbereich ca. 2,4 ha und auf den zweiten Änderungsbereich 1,1 ha. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neulewin, mit der Begründung und der Umweltberichte in der Fassung vom Februar 2026, einschließlich der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Veröffentlichungsfrist vom 07.04.2026 bis zum 11.05.2026 öffentlich ausgelegt.

MIKAVI Planung GmbH
Kathleen Wibranek
Mühlenstraße 28
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Amt Barnim-Oderbruch
Reik Scharmach
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16269 Wriezen

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