Vorentwurf des Bebauungsplans „Biomethananlage Möglin“ der Gemeinde Reichenow-Möglin

Aktuelle Mitteilung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin hat in Ihrer Sitzung am 27.03.2025 den Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Biomethananlage Möglin“ der Gemeinde Reichenow-Möglin gefasst.

Begrenzt wird der räumliche Geltungsbereich im Norden und Westen durch landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Süden grenzt die Straße „Sternebecker Weg“ an. Im Osten befindet sich eine Schweinemastanlage. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstü-cke 331 und teilweise die Flurstücke 101, 102, 103 und 329 der Flur 1 der Gemarkung Möglin. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Biomethananlage Möglin“ umfasst eine Fläche von 4,35 ha.

Mit der Umgestaltung soll eine neue Biogasanlage entstehen, welche den aktuellen marktwirt-schaftlichen Bedingungen angepasst ist und der REDII-Direktive der Europäischen Union ent-spricht. Der vorhandene Anlagenbestand wird in das neue Konzept integriert. Der räumliche Geltungsbereich wird gemäß § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestim-mung Biomethananlage ausgewiesen. Das festgesetzte Baufeld umfasst die bereits bestehende Biogasanlage sowie weitere Flächen, um eine Umstrukturierung des Grundstückes für die Er-richtung einer Biomethananlage mit dazugehörigen Infrastrukturen und baulichen Anlagen zu schaffen.

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung (117.28 KB pdf)