Vorentwurf des Bebauungsplans „Biomethananlage Möglin“ der Gemeinde Reichenow-Möglin

Reichenow-Möglin

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Amt Barnim-Oderbruch

Mit der Umgestaltung der bereits vorhandenen, soll eine neue Biogasanlage entstehen, welche den aktuellen marktwirt-schaftlichen Bedingungen angepasst ist und der REDII-Direktive der Europäischen Union ent-spricht. Der vorhandene Anlagenbestand wird in das neue Konzept integriert. Der räumliche Geltungsbereich wird gemäß § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestim-mung Biomethananlage ausgewiesen. Das festgesetzte Baufeld umfasst die bereits bestehende Biogasanlage sowie weitere Flächen, um eine Umstrukturierung des Grundstückes für die Er-richtung einer Biomethananlage mit dazugehörigen Infrastrukturen und baulichen Anlagen zu schaffen.

Frau Fanny Utes
Tel.: 03834/7773687
Planungsbüro
Ingenieurbüro Neuhaus und Partner GmbH

Herr Reik Scharmach
Tel.: 03345639941
Amt Barnim Oderbruch
Sachbearbeiter Bauleitplanung

Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Reichenow-Möglin hat in Ihrer Sitzung am 27.03.2025 den Auslegungsbeschluss für den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Biomethananlage Möglin“ der Gemeinde Reichenow-Möglin gefasst.

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