vorhabenbezogener B-Plan Stülpe Nr. 01 "Solarpark Stülpe"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 23 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde Nuthe-UrstromtalBeschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat am 10.03.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Stülpe Nr. 01 „Solarpark Stülpe“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 30.04.2020 im Amtsblatt Nr. 4 der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ortsüblich bekannt gemacht.
Ziel der Planung
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der landwirtschaftlich genutzten Fläche östlich des Ortsteils Stülpe zu schaffen. Durch unterdurchschnittlich niedrige Ackerzahlen ist die Fläche für den Bau eines Solarparks geeignet.
Die Fläche wird im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Baruther Urstromtal – Luckenwalder Heide. Entsprechend der Vorgaben vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (neu MLEUV) vom 06.03.2024 wurden „Rahmenbedingungen für die Zustimmung zu Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PVA-FFA) in großräumigen Landschaftsschutzgebieten (LSG)“ vorgegeben, welche im vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Stülpe Nr. 01 „Solarpark Stülpe“ berücksichtigt wurden.
Geltungsbereich der Planung
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst 2 Teilflächen, die als Fläche Nord und Fläche Süd bezeichnet werden, mit einer Gesamtfläche von ca. 54,8 ha.
Die Fläche Solarpark Stülpe – Nord umfasst die Flurstücke 98, 99, 100, 197, 207, 262, 264 und 266 der Flur 5 in der Gemarkung Stülpe und hat eine Fläche von 26,6 ha.
Die Fläche Solarpark Stülpe – Süd umfasst die Flurstücke 40, 41/1, 41/2, 41/3, 45/1, 45/2, 45/3, 46, 98, 266, 267, 268, 269, 270, 271 und 272 der Flur 6 in der Gemarkung Stülpe und hat eine Fläche von 28,2 ha.
Gemeinde Nuthe-Urstromtal / Frau D. Schmidt
Enviro-Plan GmbH / Frau N. Müller-Samet