Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Vorentwurfs zur 4. Änderungdes Flächennutzungsplans der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund)
Schönewalde
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Stadt SchönewaldeDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schönewalde beschließt den Vorentwurf der Planung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schönewalde (ehemalige Gemeinde Themesgrund), bestehend aus zwei Teilplänen (Stand 28.02.2025), billigt die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht (bestehend aus acht Einzeldarstellungen zu den Änderungsflächen mit Stand vom 28.02.2025) und bestimmt, die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden zu verwenden. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Schönewalde sowie im Planungsportal Brandenburg einzustellen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einstellung im Internet sowie die zusätzliche öffentliche Auslegung im Amtsblatt der Stadt Schönewalde, zugleich Mitteilungsblatt für das Stadtgebiet Schönewalde, ortsüblich bekannt zu machen.
Stadt Schönewalde, Bauamt, Frau Künstler, Tel. 035362/743332 oder E-Mail: planung@schoenewalde.de