1. Änderung Bebauungsplanes Nr. 20/98 „Uferweg“
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 45 Tage –durchführende Organisation
Stadtverwaltung TemplinDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Templin hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2026 (DS-Nr.: 85/2026) beschlossen, den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/98 „Uferweg“ der Stadt Templin öffentlich auszulegen und parallel die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden zu beteiligen.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20/98 „Uferweg“ der Stadt Templin wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der in Satz 1 genannten Unterlagen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der insgesamt 23,8 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes 20/98 „Uferweg“ befindet sich ca. 1 km nordöstlich der Templiner Altstadt am nördlichen Ufer des Templiner Stadtsees. Der ca. 3,08 ha große Änderungsbereich umfasst den östlichen, zwischen dem Uferweg und dem Templiner Stadtsee gelegenen Teil des Bebauungsplangebietes. Die Lage und Abgrenzung des Plangebietes sind in den beigefügten Kartenausschnitten dargestellt.
Wesentliche Ziele und Zwecke der Planung
Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans sollen die bislang als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Ferienhausgebiet festgesetzten Flächen in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden, um die Schaffung von Wohnraum zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan wird im sogenannten beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) aufgestellt.Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung sowie der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird entsprechend § 13a Abs. 3 BauGB abgesehen.
Stadtverwaltung Templin,
Fachbereich III – Kurstadtentwicklung
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin