Erneute förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz ("Solarpark Birkholz")
Verfahrensschritt
Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Rietz-NeuendorfDie Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 mit der Vorlagen-Nr. B-606/2025 beschlossen, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB förmlich über den Entwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz zu informieren.
Zu diesem Zweck wird der Entwurf des Bebauungsplans, zuletzt geändert bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand 01.09.2025), der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Stand 01.09.2025), die Begründung (Stand: 01.09.2025), der Umweltbericht und Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stand September 2025) gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB im Internet gemäß §3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht.
Zweck des Bebauungsplanes:
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes erfolgt mit der Zielsetzung der Ausweisung von Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ (§ 11 BauNVO). Die Planung stellt einen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar. Da das Vorhaben planungsrechtlich dem Außenbereich nach §356 BauGB zuzuordnen ist, muss über dieses geordnete Verfahren der Planaufstellung Baurecht für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einem ca. 7,3 Hektar großem Teilstück des Flurstückes 86, der Flur 3, Gemarkung Birkholz und ist in südöstlicher Richtung circa 800 m vom Ortsteilkern des Ortsteils Birkholz entfernt. Das Plangebiet grenzt südlich an den Vorheider Weg, eine Gemeindestraße mit der Nummer 382. Im Westen, Norden und Osten ist das Gebiet von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgeben. Die östliche Grenze stellt auch die Gemarkungsgrenze zwischen dem Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf und der Gemeinde Beeskow dar.
Die Veröffentlichung findet in der Zeit vom 14.10.2025 bis zum 17.11.2025 statt.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ zugänglich gemacht.
Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Zeit vom 14.10.2025 bis zum 17.11.2025 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
beim Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden. Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans für die Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de