Bekanntmachung über die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Lausitz Propan"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 35 Tage –durchführende Organisation
Gemeinde RöderlandDie Gemeindevertretung der Gemeinde Röderland hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 den Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und zur Veröffentlichung beschlossen.
Der Änderungsbereich befindet sich im Ortsteil Prösen. Die Lage und Abgrenzung des ca. 2 ha großen Änderungsbereichs sind nachstehender Übersichtskarte zu entnehmen. Er grenzt im Südwesten an das Betriebsgelände der Firma Lausitz Propan, im Nordwesten an die B 101 und im Nordosten und Südosten an landwirtschaftliche Flächen sowie an den Weg „An d. B101“.
Der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans beabsichtigt die Darstellung einer gewerblichen Baufläche gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO, einer Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und einer Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB, um die Erweiterung des ortsansässigen Gewerbebetriebs sowie den dafür erforderlichen Ausgleich planerisch vorzubereiten. Die 5. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach Maßgabe der §§ 2 bis 4c BauGB.
Der Entwurf zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen können während der Dauer der Veröffentlichung (sog. Veröffentlichungsfrist) vom
12.03.2026 bis einschließlich dem 13.04.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Röderland unter der Internet-Adresse: https://www.gemeinde-roederland.de/bauleitplanung/liste eingesehen werden.
Zusätzlich stehen die Unterlagen auch über das zentrale Landesportal des Landes Brandenburg unter https://bauleitplanung.brandenburg.de sowie über das digitale Portal „DiPlanBeteiligung“ unter https://bb.beteiligung.diplanung.de zur Verfügung.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der veröffentlichten Unterlagen. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die veröffentlichten Unterlagen sind während der Veröffentlichungsfrist als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Rathaus Gemeinde Röderland, Am Markt 1, 04932 Röderland OT Prösen während der nachfolgend genannten Dienststunden ausgelegt:
Montag09:00 - 11:00 UhrDienstag09:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 UhrDonnerstag13:00 - 15:00 UhrFreitag09:00 - 11:00 Uhr
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch (z.B. per E-Mail an ) übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Röderland (Am Markt 1, 04932 Röderland)) abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Röderland deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 5. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Schließlich wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 3 Abs. 3 BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, erfolgt keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt, entnommen werden.
Röderland, den 24.02.2026
Terne
Bürgermeister
Candy Ach - Gemeinde Röderland - 03533 4838 13
Plan und Recht - Herr Arndt