Bebauungsplan "Gewerbepark Airport-Center Neuhardenberg", Gemeinde Neuhardenberg
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Seelow-Land Gemeinde FalkenhagenDie Gemeindevertretung der Gemeinde Neuhardenberg hat in der Sitzung am 22.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbepark Airport – Center Neuhardenberg“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Die Gemeinde Neuhardenberg beabsichtigt innerhalb des Planungsraumes grundsätzlich die Ansiedlung von im Wesentlichen nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben planungsrechtlich abzusichern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von insgesamt 43,8 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke (ganz oder in Teilflächen) 19/1, 19/2, 20/1, 20/2, 21/1, 21/2, 22, 23/1, 23/2, 24, 25, 46/1, 47, 48, 50, 53, 54, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 62, 63, 75, 76, 77, 80/1, 81, 144, 201, 229, 233, 234, 235, 236 und 270 der Flur 11, Gemarkung Neuhardenberg.
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