Bebauungsplans Nr. E 54 VBP „Bahnhofstraße Süd - Büroerweiterung PIB-IGS GmbH“

Elstal

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Wustermark

Die Firma PIB-IGS GmbH beabsichtigt an ihrem bereits bestehenden Standort einen Erweiterungsbau ihres Büros mit zwei Geschossen. Durch die Erweiterung des Betriebs soll der Bedarf an zusätzlichem Arbeitsraum durch eine wachsende Belegschaft und einen steigenden Projektumfang gedeckt werden. Zudem sollen neue Parkmöglichkeiten im Osten des Grundstücks mit Wendehammer geschaffen werden. Durch das Vorhaben soll insgesamt auf eine langfristige Standortsicherung und einen Ausbau des Ingenieurbüros in Elstal hingewirkt werden.Der geplante Geltungsbereich liegt gemäß der Satzung über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Elstal im Außenbereich. Es handelt sich bei der vorliegenden Planung nicht um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Die städtebauliche Ordnung kann deshalb nur über ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden.Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebiets zu schaffen.Der Bebauungsplan kann nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Bebauungsplans E 54 VBP „Bahnhofstraße Süd - Büroerweiterung PIB-IGS GmbH“ als Wald sowie im nördlichen Bereich als örtliche Hauptverkehrsstraße dar. Die Darstellung als Wald wird in Gewerbegebiet sowie in einem kleinen Teilbereich in örtliche Hauptverkehrsstraße geändert.Die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren.

Gemeinde Wustermark

Frau A. Hofmann

Hoppenrader Allee 1

14641 Wustermark

Tel.: 033234/73-243

gemeindeentwicklung@wustermark.de

Die Firma PIB-IGS GmbH beabsichtigt an ihrem bereits bestehenden Standort einen Erweiterungsbau ihres Büros mit zwei Geschossen. Durch die Erweiterung des Betriebs soll der Bedarf an zusätzlichem Arbeitsraum durch eine wachsende Belegschaft und einen steigenden Projektumfang gedeckt werden. Zudem sollen neue Parkmöglichkeiten im Osten des Grundstücks mit Wendehammer geschaffen werden. Durch das Vorhaben soll insgesamt auf eine langfristige Standortsicherung und einen Ausbau des Ingenieurbüros in Elstal hingewirkt werden.Der geplante Geltungsbereich liegt gemäß der Satzung über die Klarstellung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Elstal im Außenbereich. Es handelt sich bei der vorliegenden Planung nicht um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 BauGB. Die städtebauliche Ordnung kann deshalb nur über ein Bebauungsplanverfahren hergestellt werden.Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines Gewerbegebiets zu schaffen.Der Bebauungsplan kann nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Bebauungsplans E 54 VBP „Bahnhofstraße Süd - Büroerweiterung PIB-IGS GmbH“ als Wald sowie im nördlichen Bereich als örtliche Hauptverkehrsstraße dar. Die Darstellung als Wald wird in Gewerbegebiet sowie in einem kleinen Teilbereich in örtliche Hauptverkehrsstraße geändert.Die hierfür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren.

Gemeinde Wustermark

Frau A. Hofmann

Hoppenrader Allee 1

14641 Wustermark

Tel.: 033234/73-243

gemeindeentwicklung@wustermark.de

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