Entwurf zum Bebauungsplan „Wohnpark an der Mühle“ der Stadt Falkenberg/Elster gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
–durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Falkenberg/Elster beabsichtigt auf Antrag der Falkenberger Grundbesitz 1 GmbH, Planungsrecht für ein allgemeines Wohngebiet herbeizuführen. Das Plangebiet liegt innerhalb des Stadtgebietes von Falkenberg/Elster, zwischen der August-Bebel-Straße und der Grenzstraße, östlich der Oberschule Falkenberg im südlichen Stadtteil und ist derzeit eine landwirtschaftlich genutzte Agrarfläche. Da es sich derzeit planungsrechtlich um eine Außenbereichsfläche gemäß § 35 BauGB handelt, hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkenberg/Elster in ihrer öffentlichen Sitzung vom 03.06.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark an der Mühle“ eingeleitet.
Der Bebauungsplan wurde nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung aufgestellt und am 16.12.2022 bekanntgemacht.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.07.2023 (BVerwG 4 CN 3.22, Pressemitteilung vom 18.07.2023) entschieden, dass das Aufstellungsverfahren gemäß § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nicht angewendet werden darf, wegen des Vorranges des Unionsrechts. Deshalb ist der Bauleitplan im Regelverfahren mit Umweltprüfung erneut aufzustellen.
Den Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Falkenberg/Elster in ihrer öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 gefasst.
Jonas Müller
Verbandsgemeinde Liebenwerda
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