3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 4 Tage –durchführende Organisation
Amt Falkenberg-HöheUm ihren Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien zu leisten, hat die Gemeinde Beiersdorf-Freudenberg die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 9 „Solarpark Beiersdorf-Freudenberg“ mit der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren beschlossen. Hierdurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage südlich des Ortsteils Beiersdorf geschaffen werden. Auf Ebene des Flächennutzungsplans wird in diesem Zuge eine Sonderbaufläche gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ und nach endgültiger Aufgabe der Photovoltaiknutzung als Folgenutzung „Fläche für die Landwirtschaft“ gem. § 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB dargestellt.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden in die weitere Abwägung einbezogen und von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 22.01.2025 behandelt. Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans wurde überarbeitet.
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Frau Miersch
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