Außenbereichssatzung "August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen"

Kolkwitz

Verfahrensschritt

Erneute Beteiligung Öffentlichkeit - § 4a (3) BauGB

Zeitraum

Noch 27 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Kolkwitz

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ beschlossen.

Für den Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom April 2025 wurde vom 02.06.2025 bis 04.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im selben Zeitraum.    

Im Zuge der Beteiligungen ergaben sich Hinweise und Anregungen, die nicht unbeachtet bleiben konnten. Die Planung wurde geändert. Der 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom Oktober 2025 wurde erarbeitet.

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz am 25.11.2025 wurde der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu diesem Entwurf gefasst. Für diesen 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ wird die erneute Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.  

Die Gemeinde verfolgt als Planungsziel den Siedlungssplitter an der August-Bebel-Straße, im Bereich der Glinziger Teiche als Wohnstandort dauerhaft zu erhalten und qualitativ zu entwickeln. Damit die Grundstücke weiterhin genutzt werden können, sollen sie im Sinne eines „erweiterten Bestandsschutzes“ einer Nutzung zugeführt werden können, die den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Notwendige Anpassungen sollen in klar definierten Grenzen möglich sein. Dazu soll die vorhandene Wohnnutzung erhalten bleiben, aber zum Schutz des Außenbereichs eingeschränkt werden. Dies betrifft auch eine untergeordnete wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, die explizit zulässig sein soll.      
Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung verbleiben die Grundstücke im Geltungsbereich im Außenbereich, es werden mit der Satzung lediglich die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen erleichtert.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ ist in der als Anlage beigefügte Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Gemeinde Kolkwitz
Bauverwaltung
Berliner Str. 19
03099 Kolkwitz

bauplanung@kolkwitz.de

Die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Kolkwitz hat am 15.10.2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ beschlossen.

Für den Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom April 2025 wurde vom 02.06.2025 bis 04.07.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt, die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im selben Zeitraum.    

Im Zuge der Beteiligungen ergaben sich Hinweise und Anregungen, die nicht unbeachtet bleiben konnten. Die Planung wurde geändert. Der 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ in der Fassung vom Oktober 2025 wurde erarbeitet.

In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Kolkwitz am 25.11.2025 wurde der Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu diesem Entwurf gefasst. Für diesen 2. Entwurf der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ wird die erneute Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt.  

Die Gemeinde verfolgt als Planungsziel den Siedlungssplitter an der August-Bebel-Straße, im Bereich der Glinziger Teiche als Wohnstandort dauerhaft zu erhalten und qualitativ zu entwickeln. Damit die Grundstücke weiterhin genutzt werden können, sollen sie im Sinne eines „erweiterten Bestandsschutzes“ einer Nutzung zugeführt werden können, die den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Notwendige Anpassungen sollen in klar definierten Grenzen möglich sein. Dazu soll die vorhandene Wohnnutzung erhalten bleiben, aber zum Schutz des Außenbereichs eingeschränkt werden. Dies betrifft auch eine untergeordnete wohnverträgliche gewerbliche Nutzung, die explizit zulässig sein soll.      
Mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung verbleiben die Grundstücke im Geltungsbereich im Außenbereich, es werden mit der Satzung lediglich die Voraussetzungen für die Möglichkeit der Erteilung von Baugenehmigungen erleichtert.

Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung „August-Bebel-Straße, Bereich an den Glinziger Teichen“ ist in der als Anlage beigefügte Karte zu entnehmen, die Bestandteil der Bekanntmachung ist.

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03099 Kolkwitz

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