11. Änderung Flächennutzungsplan Stadt Kyritz
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 30 Tage –durchführende Organisation
Stadt KyritzDie Stadt Kyritz stellt derzeit den Bebauungsplan "Solarpark Kyritz Süd" im zweistufigen Verfahren auf. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kyritz. Der Änderungsbereich der 11. Änderung entspricht dem Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes, der die Flurstücke 7, 8, 9 (teilweise), 17 (teilweise), 18, 19, 20, 21, 51 und 52 in der Flur 20 der Gemarkung Kyritz umfasst.
Die FNP-Änderung ist zur Anpassung des Flächennutzungsplanes an den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Solarpark Kyritz Süd“ erforderlich. Die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan stehen den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Solarpark Kyritz Süd“ entgegen.
In ihrer Sitzung am 29.04.2026 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kyritz mit Beschluss Nr. B/SV/027/2026 die Zwischenabwägung gebilligt, in welcher die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Bedenken geprüft wurden. Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, dem Umweltbericht sowie ergänzenden Gutachten, wurde ebenfalls gebilligt. Dazu wurde die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Planauslegung sowie der formellen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Änderungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt südlich des besiedelten Stadtgebietes der Stadt Kyritz. Die Projektfläche selbst befindet sich ca. 1.500 m südlich der Westfahlenallee zwischen dem Kreuzgraben im Westen und dem Leddiner Weg im Osten. Diese Fläche wird bisher landwirtschaftlich genutzt. Durch die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen mit der Darstellung von Sondergebietsflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.
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