29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, OT Neuburxdorf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bad Liebenwerda

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 41 Tage  

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015. Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am 20.12.2024 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuellste bzw. letzte Änderung dar. Der Geltungsbereich der vorliegenden 29. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen un-berührt.

Am 24.04.2024 hat die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda den Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage-Nr. 0017/24-VGV) der Stadt Bad Liebenwerda gefasst. Diese Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelver-fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV).

Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ sieht für den Geltungsbereich eine Flä-chenausweisung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Dies steht im Widerspruch zum wirksamen FNP von 2015, welcher den Geltungsbe-reich als Fläche zur Waldaufforstung ausweist.

Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ aufstellen zu können. Aufgrund dessen, soll im Rahmen der Änderung die Flä-chenausweisung für den Geltungsbereich die aktuelle Ausweisung als Aufforstungsfläche nach Wald-gesetz des Landes Brandenburg hin zu einer künftigen Ausweisung als sonstige Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 5 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO realisiert werden.

Die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2024 den Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda (Vorlage-Nr. 0017/24-VGV) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovolta-ikanlage Neuburxdorf Nord“ (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV) beschlossen.

Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 5/2024) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 24.05.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Liebenwerda hat in Ihrer Sitzung vom 08.05.2025 den Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 06/2025) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 16.05.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda wurde ge-mäß § 3 Abs. 1 BauGB vom im Zeitraum 19.05.2025 bis 23.06.2025 öffentlich ausgelegt. Mit Bekannt-machung (Amtsblatt Nr. 08/2025) vom 20.06.2025 wurde der Beteiligungszeitraum bis 07.07.2025 verlängert.

Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen der frühzeitigen Beteili-gung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.05.2025 zur Abgabe einer Stellungnahm im Zeitraum vom 21.05.2025 bis 27.06.2025 aufgefordert worden.

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
Internet: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de

Ansprechpartner
Kai Läppchen
SB Stadtplanung
Telefon: 035365/89132
E-Mail: kai.laeppchen@vg-liebenwerda.de

Besucheranschrift
Heinrich-Zille-Straße 9a
04895 Falkenberg/Elster

Postanschrift
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015. Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am 20.12.2024 im Amtsblatt ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuellste bzw. letzte Änderung dar. Der Geltungsbereich der vorliegenden 29. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen un-berührt.

Am 24.04.2024 hat die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda den Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage-Nr. 0017/24-VGV) der Stadt Bad Liebenwerda gefasst. Diese Änderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelver-fahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV).

Der Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ sieht für den Geltungsbereich eine Flä-chenausweisung als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vor. Dies steht im Widerspruch zum wirksamen FNP von 2015, welcher den Geltungsbe-reich als Fläche zur Waldaufforstung ausweist.

Mit der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda beabsichtigt die Stadt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Neuburxdorf Nord“ aufstellen zu können. Aufgrund dessen, soll im Rahmen der Änderung die Flä-chenausweisung für den Geltungsbereich die aktuelle Ausweisung als Aufforstungsfläche nach Wald-gesetz des Landes Brandenburg hin zu einer künftigen Ausweisung als sonstige Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Photovoltaik gemäß § 5 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO realisiert werden.

Die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Bad Liebenwerda hat in ihrer Sitzung vom 24.04.2024 den Einleitungsbeschluss zur 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda (Vorlage-Nr. 0017/24-VGV) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Photovolta-ikanlage Neuburxdorf Nord“ (Vorlage-Nr. 0019/24-BL-SV) beschlossen.

Der Einleitungsbeschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 5/2024) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 24.05.2024 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Verbandsgemeindeversammlung der Verbandsgemeinde Liebenwerda hat in Ihrer Sitzung vom 08.05.2025 den Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda gebilligt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Beschluss wurde im Amtsblatt (Nr. 06/2025) der Verbandsgemeinde Liebenwerda am 16.05.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda wurde ge-mäß § 3 Abs. 1 BauGB vom im Zeitraum 19.05.2025 bis 23.06.2025 öffentlich ausgelegt. Mit Bekannt-machung (Amtsblatt Nr. 08/2025) vom 20.06.2025 wurde der Beteiligungszeitraum bis 07.07.2025 verlängert.

Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind im Rahmen der frühzeitigen Beteili-gung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 21.05.2025 zur Abgabe einer Stellungnahm im Zeitraum vom 21.05.2025 bis 27.06.2025 aufgefordert worden.

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