78. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" der Stadt Beeskow
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 46 Tage –durchführende Organisation
Stadt BeeskowFür den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow derzeit Flächen für Landwirtschaft und Wald dar. Da die im Planungsgebiet angestrebten Nutzungen nicht mit den Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow übereinstimmen, ist eine Änderung der Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans erforderlich. Hierzu wurde am 19.03.2024 von der Stadtverordentenversammlung die Einleitung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans wird nach § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" der Stadt Beeskow aufgestellt.
Stadt Beeskow, Bauleitplanung
Frau Bartelt