78. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" der Stadt Beeskow

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 46 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Beeskow

Für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow derzeit Flächen für Landwirtschaft und Wald dar. Da die im Planungsgebiet angestrebten Nutzungen nicht mit den Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow übereinstimmen, ist eine Änderung der Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans erforderlich. Hierzu wurde am 19.03.2024 von der Stadtverordentenversammlung die Einleitung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans wird nach § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" der Stadt Beeskow aufgestellt.

Stadt Beeskow, Bauleitplanung

Frau Bartelt

Für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" stellt der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow derzeit Flächen für Landwirtschaft und Wald dar. Da die im Planungsgebiet angestrebten Nutzungen nicht mit den Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan der Stadt Beeskow übereinstimmen, ist eine Änderung der Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans erforderlich. Hierzu wurde am 19.03.2024 von der Stadtverordentenversammlung die Einleitung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 2 BauGB beschlossen. Parallel zur 78. Änderung des Flächennutzungsplans wird nach § 8 Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan Nr. R 1 "Repowering Windpark Neuendorf" der Stadt Beeskow aufgestellt.

Stadt Beeskow, Bauleitplanung

Frau Bartelt

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: