25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, OT Zeischa gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Bad Liebenwerda

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 28 Tage  

durchführende Organisation

Verbandsgemeinde Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015.

Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am

20.12.2024 im AmtsblaN ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuelle bzw. letzte Änderung dar.

Der Geltungsbereich der vorliegenden 25. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unberührt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 den

Einleitungsbeschluss zum 25. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan

"Entwicklung Kiessee Zeischa" in der Stadt Bad Liebenwerda Ortsteil Zeischa beschlossen. Der Flächennutzungsplan

der Stadt Bad Liebenwerda soll demnach dahingehend geändert werden, dass der Planbereich

künEig als Sonderbaufläche mit ZweckbesHmmung „Photovoltaik“, Sonderbaufläche mit

ZweckbesHmmung „Erholung – Ferienhäuser und Marina“ ausgewiesen wird.

Im folgenden werden die einzelnen VerfahrensschriNe aufgelistet.

 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB inklusive Billigung des Vorentwurfes

 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 Bekanntmachung der frühzeiHgen Beteiligung der Öffentlichkeit

 FrühzeiHge Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und FrühzeiHge Beteiligung der Behörden und sonsHgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.

1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

 Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 Beteiligung der Behörden und sonsHgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

 Abwägungsbeschluss

 Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 Bekanntmachung der Satzung

Im Anschluss an die frühzeiHge Beteiligung wurden mehrere Gespräche mit der Gemeinsamen Landesplanung,

der Verwaltung und des Vorhabenträgers geführt, um zu prüfen, ob und wie eine Ausweisung

von Wohnbauflächen möglich ist. Es wurde sich darauf verständigt, eine Wohnnutzung entlang der

Bahnhofstraße auf der Höhe des Sportplatzes zu ermöglichen und die Uferbereiche hinter den bestehenden

Wochenendhaussiedlungen als Sondergebiet Erholung mit Ferienhäusern auszuweisen. Ein Teil

der Gewerbeflächen des rechtsgülHgen Flächennutzungsplans werden umgewandelt zu einem Sondergebiet

mit der ZweckbesHmmung „Photovoltaik“.

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
Internet: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de

Ansprechpartner
Kai Läppchen
SB Stadtplanung
Telefon: 035365/89132
E-Mail: kai.laeppchen@vg-liebenwerda.de

Besucheranschrift
Heinrich-Zille-Straße 9a
04895 Falkenberg/Elster

Postanschrift
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Markt 1
04924 Bad Liebenwerda

Die Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015.

Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am

20.12.2024 im AmtsblaN ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuelle bzw. letzte Änderung dar.

Der Geltungsbereich der vorliegenden 25. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unberührt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 den

Einleitungsbeschluss zum 25. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan

"Entwicklung Kiessee Zeischa" in der Stadt Bad Liebenwerda Ortsteil Zeischa beschlossen. Der Flächennutzungsplan

der Stadt Bad Liebenwerda soll demnach dahingehend geändert werden, dass der Planbereich

künEig als Sonderbaufläche mit ZweckbesHmmung „Photovoltaik“, Sonderbaufläche mit

ZweckbesHmmung „Erholung – Ferienhäuser und Marina“ ausgewiesen wird.

Im folgenden werden die einzelnen VerfahrensschriNe aufgelistet.

 Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB inklusive Billigung des Vorentwurfes

 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

 Bekanntmachung der frühzeiHgen Beteiligung der Öffentlichkeit

 FrühzeiHge Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und FrühzeiHge Beteiligung der Behörden und sonsHgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.

1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

 Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 Beteiligung der Behörden und sonsHgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB

 Abwägungsbeschluss

 Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 Bekanntmachung der Satzung

Im Anschluss an die frühzeiHge Beteiligung wurden mehrere Gespräche mit der Gemeinsamen Landesplanung,

der Verwaltung und des Vorhabenträgers geführt, um zu prüfen, ob und wie eine Ausweisung

von Wohnbauflächen möglich ist. Es wurde sich darauf verständigt, eine Wohnnutzung entlang der

Bahnhofstraße auf der Höhe des Sportplatzes zu ermöglichen und die Uferbereiche hinter den bestehenden

Wochenendhaussiedlungen als Sondergebiet Erholung mit Ferienhäusern auszuweisen. Ein Teil

der Gewerbeflächen des rechtsgülHgen Flächennutzungsplans werden umgewandelt zu einem Sondergebiet

mit der ZweckbesHmmung „Photovoltaik“.

Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
Internet: www.verbandsgemeinde-liebenwerda.de

Ansprechpartner
Kai Läppchen
SB Stadtplanung
Telefon: 035365/89132
E-Mail: kai.laeppchen@vg-liebenwerda.de

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