25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bad Liebenwerda, OT Zeischa gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Bad Liebenwerda verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2015.
Der Feststellungsbeschluss zur 17. Änderung des FNPs (Vorlage-Nr. 0048/24-VGV) wurde am
20.12.2024 im AmtsblaN ortsüblich bekannt gemacht und stellt die aktuelle bzw. letzte Änderung dar.
Der Geltungsbereich der vorliegenden 25. Änderung ist von diesen bisherigen Änderungen unberührt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Liebenwerda hat auf ihrer Sitzung am 22.02.2023 den
Einleitungsbeschluss zum 25. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan
"Entwicklung Kiessee Zeischa" in der Stadt Bad Liebenwerda Ortsteil Zeischa beschlossen. Der Flächennutzungsplan
der Stadt Bad Liebenwerda soll demnach dahingehend geändert werden, dass der Planbereich
künEig als Sonderbaufläche mit ZweckbesHmmung „Photovoltaik“, Sonderbaufläche mit
ZweckbesHmmung „Erholung – Ferienhäuser und Marina“ ausgewiesen wird.
Im folgenden werden die einzelnen VerfahrensschriNe aufgelistet.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB inklusive Billigung des Vorentwurfes
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bekanntmachung der frühzeiHgen Beteiligung der Öffentlichkeit
FrühzeiHge Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und FrühzeiHge Beteiligung der Behörden und sonsHgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.
1 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Behörden und sonsHgen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
und Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Bekanntmachung der Satzung
Im Anschluss an die frühzeiHge Beteiligung wurden mehrere Gespräche mit der Gemeinsamen Landesplanung,
der Verwaltung und des Vorhabenträgers geführt, um zu prüfen, ob und wie eine Ausweisung
von Wohnbauflächen möglich ist. Es wurde sich darauf verständigt, eine Wohnnutzung entlang der
Bahnhofstraße auf der Höhe des Sportplatzes zu ermöglichen und die Uferbereiche hinter den bestehenden
Wochenendhaussiedlungen als Sondergebiet Erholung mit Ferienhäusern auszuweisen. Ein Teil
der Gewerbeflächen des rechtsgülHgen Flächennutzungsplans werden umgewandelt zu einem Sondergebiet
mit der ZweckbesHmmung „Photovoltaik“.
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
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SB Stadtplanung
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