FNP Änderung "Südliche Erweiterung GE Ost"

Nauen

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 25 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nauen

Die Stadtverordnetenversammlung hat auf ihrer Sitzung am 09.09.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Kernstadt Nauen gefasst. Der Änderungsbeschluss wurde am 30.09.2019 im Amtsblatt Nr. 6 der Stadt Nauen bekannt gemacht. Die Anfrage nach den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung erfolgt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan erfolgt in räumlichen Teilbereichen. Insgesamt wurden 7 wesentlichen Änderungsbereiche benannt unter anderem auch der Bereich Gewerbegebiet im Winkel „Südliche Erweiterung GE Ost“.

Durch die vorliegende Planung wesentlicher Teile des Planbereiches „Südliche Erweiterung GE Ost“ für gewerbliche Entwicklungen mit einem Schwerpunkt „Rechenzentrum“ ist ein wesentlicher Planungsanlass und Erforderlichkeit gegeben. Die vorliegenden Ergebnisse des bisherigen Planverfahrens zur Anpassung des FNP Nauen lassen keine wesentlichen Raumwiderstände gegen die Planungsintention für diesen Teilbereich ableiten. Insofern soll der Teilbereich „Südliche Erweiterung GE Ost“ eigenständig als Teiländerung weitergeführt werden. Nach Abschluss des Gesamtverfahrens soll eine Neuausfertigung des Flächennutzungsplans erstellt werden, die alle vorliegenden Änderungsbereiche einschließlich des Teilbereichs „Südliche Erweiterung GE Ost“ integriert.

Ziel des vorliegenden Änderungsverfahrens ist, Entwicklungspotenziale in Form von gewerblichen Bauflächen für die städtebauliche Entwicklung der Kernstadt für die kommenden etwa 15 Jahre darzustellen. Damit wird dem Hauptziel der vorbreitenden Bauleitplanung entsprochen, die Flächen für die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinde und die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung darzustellen.

Herr App

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