Bebauungsplan Nr. 08/1/25 "Eisdorfer Lindenstraße"
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Stadt Lübbenau/SpreewaldZiel des Bebauungsplans ist es, anhand der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes, den Fortbestand der bestehenden Bebauung des Grundstückes zu sichern, sowie gewisse Entwicklungsmöglichkeiten über den Bestandsschutz hinaus zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere das bestehende Wohngebäude mit seinen diversen Nebengebäuden, die teilweise gewerblich genutzt wurden. Auch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen straßenbegleitenden Neubau auf dem Grundstück geschaffen werden.
Bereich Stadtplanung der Stadt Lübbenau/Spreewald
Tel.: 03542 85 431
E-Mail: bauleiplanung@luebbenau-spreewald.de
Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung zum B-Plan Nr. 08/1/25 "Eisdorfer Lindenstraße"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lübbenau/Spreewald hat am 16.07.2025 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/1/25 "Eisdorfer Lindenstraße" gefasst.
Im Zeitraum vom 19.10.2026 bis 20.11.2026 besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit den Vorentwurf des Bebauungsplans einzusehen und Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Alle Informationen hinsichtlich dieser frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit finden Sie in der obenstehenden Datei "Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige Beteiligung zum B-Plan Eisdorfer Lindenstraße".