Beteiligung zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Kolberger Chaussee" im Ortsteil Philadelphia
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 28 Tage –durchführende Organisation
Stadt Storkow (Mark) HauptamtDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Storkow (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 04. Dezember 2025 mit Beschluss-Nr. BV/142/2025 den Entwurf und die öffentliche Auslegung zur Ergänzung der Innenbereichsatzung im Ortsteil Philadelphia, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom September gebilligt und die öffentliche Auslegung des Entwurfs im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für 30 Tage beschlossen.
Die Flächeneigentümer haben einen Antrag auf Ergänzung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Philadelphia gestellt. Der Antrag bezieht sich auf den Bereich des Flurstücks 97/2 der Flur 1, Gemarkung Philadelphia.
Die Antragsteller streben die Ergänzung der Innenbereichssatzung an, um den genannten Bereich in die Satzung aufzunehmen. Die entstehenden Kosten, insbesondere die Planungskosten, werden vollständig von den Antragstellern getragen.
Der Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung der Innebereichsatzung im Ortsteil Philadelphia erfolgte am 13.02.2025 durch die Stadtverordnetenversammlung.
Mit der Entwicklung der Ergänzungsfläche an der Kolberger Chaussee ist beabsichtigt, zwei Grundstücke zur Deckung des Wohnraumbedarfs bereitzustellen und die südwestliche Ortslage des Ortsteils Philadelphia zu arrondieren. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten von Natur und Landschaft sind gemäß Eingriffsregelung geeignete Kompensationsmaßnahmen zu ermitteln und deren Durchführung sicherzustellen.
Während der Auslegungsfrist zum Entwurf wird jeder Person Gelegenheit gegeben, Stellungnahmen schriftlich:
per Post: Stadt Storkow (Mark)
Bauamt
Rudolf-Breitscheid-Straße 74
15859 Storkow (Mark) per E-Mail: bauamt@storkow.de
per FAX: 033678 68-444
oder während der Dienststunden zur Niederschrift abzugeben. Zusätzlich besteht nach Terminvereinbarung die Möglichkeit zur Erörterung der Planung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sportplatz Birkenallee“ nicht von Bedeutung ist.