7. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemeinbedarfsfläche Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftweg“ Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 (2) BauGB)

Schöneiche bei Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 31 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Schöneiche bei Berlin, Der Bürgermeister

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin beabsichtigt mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 31/22 ʺGrundschule Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftwegʺ und der Einleitung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils vom 20.12.2022, den fehlenden Kapazitäten bei Grundschulplätzen zu begegnen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Für den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes 31/22 ʺGrundschule Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftwegʺ ist im FNP landwirtschaftliche Nutzfläche und damit Außenbereich dargestellt. Die beabsichtigte Gemeinbedarfsnutzung für die Grundschule kann daher nicht aus dem wirksamen FNP entwickelt werden.

Weil nach den Maßgaben des § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist die 7. Änderung des FNP erforderlich. Die 7. Änderung des FNP erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes 31/22 ʺGrundschule Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftwegʺ.

Herr Herklotz

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin beabsichtigt mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 31/22 ʺGrundschule Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftwegʺ und der Einleitung für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils vom 20.12.2022, den fehlenden Kapazitäten bei Grundschulplätzen zu begegnen. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen dar (§ 5 Abs. 1 BauGB). Für den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes 31/22 ʺGrundschule Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftwegʺ ist im FNP landwirtschaftliche Nutzfläche und damit Außenbereich dargestellt. Die beabsichtigte Gemeinbedarfsnutzung für die Grundschule kann daher nicht aus dem wirksamen FNP entwickelt werden.

Weil nach den Maßgaben des § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist die 7. Änderung des FNP erforderlich. Die 7. Änderung des FNP erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zu der Aufstellung des Bebauungsplanes 31/22 ʺGrundschule Krummenseestraße/Friedrich-Ebert-Straße/Triftwegʺ.

Herr Herklotz

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