„13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB; Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Stadt ForstDie Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat am 11.07.2025 den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des „13. Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz)“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gefasst (Beschlussvorlage Nr. SVV/0092/2025).
Planungsziel ist die Sicherung und Erweiterung des vorhandenen Schulstandortes „Wichern-Schule“.
Der räumliche Geltungsbereich (Änderungsbereich) ist dem beigefügten Lageplan zu ent-nehmen. Er wurde gegenüber dem im Einleitungsbeschluss dieses Verfahrens festgelegten Geltungsbereich inzwischen etwas größer gefasst, um die Darstellungen und Nutzungen am Schulstandort Wichern-Schule ganzheitlich anzupassen. Der Geltungsbereich beinhaltet nun alle Flurstücke des Schulstandortes der Wichern-Schule, hier die Flurstücke 181/2, 181/1 und 180 der Gemarkung Forst, Flur 20 und ist ca. 21.420 m² groß. Die Stadtverordnetenversammlung Forst (Lausitz) hat der Anpassung des Geltungsbereiches am 11.07.2025 zugestimmt.
Die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in Form einer Veröffentlichung im Internet.
Der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit dem Umweltbericht, wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht im Zeitraum
vom 28.07.2025 bis einschließlich 03.09.2025
auf der Internetseite der Stadt Forst (Lausitz) unter der
Rubrik Stadt und Verwaltung/ Aktuelles/Planungsbekanntmachungen
https://www.forst-lausitz.de/planungsbekanntmachungen.130750.htm
sowie auf diesem Zentralen Landesportal des Landes Brandenburg für formelle Planungen (Planungsportal) veröffentlicht.
Darüber hinaus ist im o.g. Zeitraum die Einsichtnahme der ausgelegten Planunterlagen in der Stadtverwaltung Forst (Lausitz), in der Stadtbibliothek im Neuen Rathaus, Erdgeschoss, Lindenstraße 10-12, 03149 Forst (Lausitz), während folgender Öffnungszeiten möglich:
Montag bis Freitag, von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sind in Form des Umweltberichtes zum parallel aufgestellten Bebauungsplan „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ mit integrierten Aussagen zum Artenschutz und zur Grünordnung (Anlage 1 zur Begründung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes) sowie als Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu folgenden Themen verfügbar und werden mit ausgelegt:
Schutzgut Boden/Fläche: vorhandene Bodenverhältnisse, bestehende & künftige Flächennutzung, zulässige Flächeninanspruchnahme & Maßnahmen zum Ausgleich im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens, teilweise über externe Ausgleichsmaßnahme
Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Ermittlung vorhandener Lärmbelastung durch Straßen- & Schienenverkehr sowie Gewerbe, Maßnahmen zum baulichen Immissionsschutz im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens, Bewertung von nutzungsbedingtem Lärm durch Förderschule als sozialadäquat
Schutzgüter Biotope, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Biotoptypenkartierung, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, Artenschutzfachlicher Kartierbericht, Relevanzprüfung für Arten des Anh. IV Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Artenschutzrechtliche Prüfblätter für Europäische Vogelarten des Art. 1 Vogelschutzrichtlinie und für gefährdete Arten nach Roter Liste des Landes Brandenburg, Maßnahmen zur Abwendung von Verbotstatbeständen im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens (insbesondere für Brutvögel und hügelbauende Waldameisen)
Schutzgut Wasser: bestehende und zukünftige Niederschlagswasserbeseitigung durch örtliche Versickerung
Schutzgut Klima und Luft: bestehendes Offengrünland mit Funktionen der lokalen Kaltluftproduktion und Frischluftzufuhr in die Innenstadt, Maßnahmen zur Sicherung der klimatischen Funktionen des Plangebiets im Rahmen des parallelen Bebauungsplanverfahrens
Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes, keine planungsbedingten Auswirkungen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: keine Berührung des Schutzgutes, keine planungsbedingten Auswirkungen
Schutzgut naturschutzrechtliche Schutzgebiete: keine Berührung des Schutzgutes, keine planungsbedingten Auswirkungen
Aussagen zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Umweltbezogene Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Stellungnahme des Landkreises Spree-Neiße vom 22.07.2024
Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 30.07. / 31.07.2024
Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände vom 01.08.2024
Abgabe von Stellungnahmen, Anregungen, Hinweisen und Bedenken:
Die Abgabe von Stellungnahmen kann im Veröffentlichungszeitraum vorhabenbezogen direkt hier im Planungsportal des Landes Brandenburg erfolgen.
Während der Auslegungs- und Veröffentlichungsfrist können außerdem von Jedermann Anregungen, Hinweise und Bedenken zum Vorentwurf auch als digitale Stellungnahme an folgende Email-Adresse gesendet werden: beteiligung@forst-lausitz.de
oder schriftlich an die Stadt Forst (Lausitz), Fachbereich Stadtentwicklung, Lindenstraße 10–12, 03149 Forst (Lausitz) erfolgen
oder während der o.a. Dienstzeiten bei der Stadt Forst (Lausitz), im Technisches Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Zimmer 218, Cottbuser Straße 10 in 03149 Forst (Lausitz) persönlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht innerhalb des genannten Zeitraumes abgegeben werden, können im weiteren Verfahren zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegen wird.
Information:
Um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen, wird das vorbereitende Bauleitplanverfahren mit der Bezeichnung „13. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Forst (Lausitz) gemäß § 8 Abs.3 BauGB parallel zu dem Bebauungsplanverfahren „Entwicklung Standort Wichern-Schule“ durchgeführt.
Stadt Forst (Lausitz), Die Bürgermeisterin
Fachbereich Stadtentwicklung
Sachbearbeiterin
Christina Rennhak
Postanschrift: Lindenstraße 10 - 12, 03149 Forst (Lausitz)
Tel. +49 3562 989-404
Fax. +49 3562 989-403
E-Mail: ch.rennhak@forst-lausitz.de
Büro: Technisches Rathaus, Cottbuser Straße 10, 03149 Forst (Lausitz), Zimmer 218