7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Falkenberg/Elster, OT Falkenberg, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 37 Tage –durchführende Organisation
Verbandsgemeinde LiebenwerdaDie Stadt Uebigau-Wahrenbrück verfügt über einen wirksamen Flächennutzungsplan (1. Änderung), in Kraft seit dem 21.12.2001 – mit Landschaftsplan aus dem Jahr 01/2000.
Anlass der 7. Änderung des Flächennutzungsplans ist eine parallele Anpassung des Flächennutzungsplans an den verbindlichen Bebauungsplan – 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Erholungszentrum Kiebitz“ gemäß Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 3 BauGB.
Der Beschluss zur Einleitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Falkenberg/Elster wurde durch die Verbandsgemeindeversammlung Liebenwerda am 27.02.2024 gefasst.
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus:
-Plankarte M 1:10000
-der Begründung und dem Umweltbericht
Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans wird als Auszug aus dem Flächennutzungsplan in seiner Bekanntmachung vom 21.12.2001 auf Grundlage der TK10 der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg aus dem Jahr 2001, erstellt.
Jonas Müller
Verbandsgemeinde Liebenwerda
Bauamt
SGL Stadtplanung
Telefon: 035365/411-67
Fax: 035365/411-38
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