Förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Aufhebungssatzung des vorhabenbez. Bebauungsplans "Windpark Birkholz"

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 (B-0501/2024) den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Birkholz, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf, gefasst, der im Amtsblatt Nr. 07-2024 vom 10.12.2024 öffentlich bekannt gemacht wurde. Gleichzeitig wurde darin die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange mitbeschlossen.

Mit Beschluss Nr. B-606/2025 hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ im Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf beschlossen.

Zu diesem Zweck wird der Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht (Fassung August 2025) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage im Internet veröffentlicht und zusätzlich für jedermann einsehbar öffentlich ausgelegt.

Lage des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung:

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ der vormaligen Gemeinde Birkholz, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Er hat eine Größe von ca. 10,9 ha und liegt nordwestlich der Ortslage Birkholz. Er umfasste im Jahr 2001 in der Gemarkung Birkholz, Flur 2, die Flurstücke 113, 115, 108 und 100. Die Flurstücksbezeichnungen haben sich geändert, der Geltungsbereich umfasst nach aktueller Benennung in der Gemarkung Birkholz, Flur 3, die Flurstücke 2, 3 und 10 vollständig und die Flurstücke 7, 8, 9, 11, 12 teilweise.

Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – Untere Naturschutzbehörde zum Artenschutz

Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – AG Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zum Abfall und Bodenschutz

Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – AG untere Denkmalschutzbehörde zum Schutz von Bodendenkmalen

Stellungnahme Landesamt für Umwelt – Immissionsschutz zum vorbeugenden Immissionsschutz (mit sonstigen fachlichen Informationen oder rechtserhebliche Hinweisen)

Stellungnahme Deutscher Wetterdienst inklusive einer zusätzlichen Stellungnahme der Bundeswehr (mit Hinweisen zum Observatorium Lindenberg und Sicherstellung meteorologischer Daten) und Betonung der Bedeutung für die Bundeswehr, um qualitativ hochwertige meteorologische Daten sicherzustellen)

Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zu Bodendenkmale

Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen der Aufhebungssatzung auf Tiere, Pflanzen (inklusive Biotoptypenkartierung), Boden, Wasser, Luft, Klima und auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf den Menschen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de oder auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungsatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Birkholz“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben.  Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 (B-0501/2024) den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Birkholz, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf, gefasst, der im Amtsblatt Nr. 07-2024 vom 10.12.2024 öffentlich bekannt gemacht wurde. Gleichzeitig wurde darin die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange mitbeschlossen.

Mit Beschluss Nr. B-606/2025 hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ im Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf beschlossen.

Zu diesem Zweck wird der Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht (Fassung August 2025) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage im Internet veröffentlicht und zusätzlich für jedermann einsehbar öffentlich ausgelegt.

Lage des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung:

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Birkholz“ der vormaligen Gemeinde Birkholz, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Er hat eine Größe von ca. 10,9 ha und liegt nordwestlich der Ortslage Birkholz. Er umfasste im Jahr 2001 in der Gemarkung Birkholz, Flur 2, die Flurstücke 113, 115, 108 und 100. Die Flurstücksbezeichnungen haben sich geändert, der Geltungsbereich umfasst nach aktueller Benennung in der Gemarkung Birkholz, Flur 3, die Flurstücke 2, 3 und 10 vollständig und die Flurstücke 7, 8, 9, 11, 12 teilweise.

Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – Untere Naturschutzbehörde zum Artenschutz

Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – AG Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zum Abfall und Bodenschutz

Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – AG untere Denkmalschutzbehörde zum Schutz von Bodendenkmalen

Stellungnahme Landesamt für Umwelt – Immissionsschutz zum vorbeugenden Immissionsschutz (mit sonstigen fachlichen Informationen oder rechtserhebliche Hinweisen)

Stellungnahme Deutscher Wetterdienst inklusive einer zusätzlichen Stellungnahme der Bundeswehr (mit Hinweisen zum Observatorium Lindenberg und Sicherstellung meteorologischer Daten) und Betonung der Bedeutung für die Bundeswehr, um qualitativ hochwertige meteorologische Daten sicherzustellen)

Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zu Bodendenkmale

Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen der Aufhebungssatzung auf Tiere, Pflanzen (inklusive Biotoptypenkartierung), Boden, Wasser, Luft, Klima und auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf den Menschen

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de oder auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungsatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Birkholz“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben.  Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

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