Bebauungsplan Nr. 37.1/2025 "Verbrauchermarkt Schwante"

Schwante

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Oberkrämer

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 mit Beschluss- Nr. 153/2026 die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 37.1/2025 “Verbrauchermarkt Schwante” im OT Schwante sowie hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans “Verbrauchermarkt Schwante” in der Fassung Juni 2009 mit einer Größe von ca. 0,46 ha. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Schwante die Flurstücke 260 (teilw.), 306 und 307 der Flur 001 sowie 204 (teilw.) der Flur 002.

Das Plangebiet wird begrenzt: Im Norden durch die Bahnhofstraße (L170), im Osten durch Wohnbauland des Grundstücks Bahnhofstraße 1,  im Süden durch Wohnbauland und Gartenfläche des Grundstücks Dorfstraße 23 sowie im Westen durch die Dorfstraße (L17) und einen Kreisverkehr.

Planungsziel ist es, zur Verbesserung der Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im OT Schwante, Gemeinde Oberkrämer den vorhandenen Netto-Verbrauchermarkt wie folgt zu erweitern:

- Verkaufsfläche bisher 800 m²

- Verkaufsfläche geplant bis max. 1.100 m²

Weitere Festsetzungen werden im aufzustellenden Änderungsbebauungsplan im Vergleich zum bisher bestehenden Bebauungsplan angepasst und ergänzt.

Gemeinde Oberkrämer                                                                   Planungsbüro Ludewig

Bauleitplanung - Frau Kuhnert                                                       Email: ludewig@planungsbueroludewig.de

Perwenitzer Weg 2

16727 Oberkrämer

Email: tanja.kuhnert@oberkraemer.de

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Oberkrämer hat in ihrer Sitzung am 02.07.2026 mit Beschluss- Nr. 153/2026 die Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 37.1/2025 “Verbrauchermarkt Schwante” im OT Schwante sowie hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen.

Das Plangebiet umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans “Verbrauchermarkt Schwante” in der Fassung Juni 2009 mit einer Größe von ca. 0,46 ha. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Schwante die Flurstücke 260 (teilw.), 306 und 307 der Flur 001 sowie 204 (teilw.) der Flur 002.

Das Plangebiet wird begrenzt: Im Norden durch die Bahnhofstraße (L170), im Osten durch Wohnbauland des Grundstücks Bahnhofstraße 1,  im Süden durch Wohnbauland und Gartenfläche des Grundstücks Dorfstraße 23 sowie im Westen durch die Dorfstraße (L17) und einen Kreisverkehr.

Planungsziel ist es, zur Verbesserung der Nahversorgung mit Waren des täglichen Bedarfs im OT Schwante, Gemeinde Oberkrämer den vorhandenen Netto-Verbrauchermarkt wie folgt zu erweitern:

- Verkaufsfläche bisher 800 m²

- Verkaufsfläche geplant bis max. 1.100 m²

Weitere Festsetzungen werden im aufzustellenden Änderungsbebauungsplan im Vergleich zum bisher bestehenden Bebauungsplan angepasst und ergänzt.

Gemeinde Oberkrämer                                                                   Planungsbüro Ludewig

Bauleitplanung - Frau Kuhnert                                                       Email: ludewig@planungsbueroludewig.de

Perwenitzer Weg 2

16727 Oberkrämer

Email: tanja.kuhnert@oberkraemer.de

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