Bebauungsplan der Stadt Zehdenick "An der Exinstraße - Süd"
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 21 Tage –durchführende Organisation
Stadt ZehdenickDie Stadtverordnetenversammlung Zehdenick hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 im Ergebnis der Abwägung aller im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Exinstraße“ vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange beschlossen, die Änderung (Reduzierung) des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „An der Exinstraße“ vorzunehmen. Die Stadtverordnetenversammlung Zehdenick hat in ihrer Sitzung am 13.02.2025 zugleich beschlossen, für den reduzierten Geltungsbereich den Bebauungsplan mit der Bezeichnung „An der Exinstraße – Süd“ weiterzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung mit Anpassung der Darstellung des Flächennutzungsplanes gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Hierzu ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Plangebiet:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes „An der Exinstraße -Süd“ umfasst die Flurstücke 428/3, 428/5 (tlw.), 428/6, 429/1, 429/2, 429/3, 429/5, 430/4 (tlw.), 547, 609, 1082, 1083, 1084 und 1100 (tlw.), Flur 20, Gemarkung Zehdenick. Es hat eine Größe von ca. 1,54 ha. Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Planungsziele:
· Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und die Errichtung von Einfamilien- und Doppelhäusern
· Sicherung der Erschließung
· Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes, Immissionsschutzes, Klimaschutzes und der Landschaftspflege
SR Planung - Gesellschaft für Stadt- und Regionalplanung mbH
Herr Rhode
Maaßenstr. 9
10777 Berlin
oder
Stadtverwaltung Zehdenick
Stadtplanung
Frau Leege
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick