Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Zum Sportplatz" für den Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Groß Rietz

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 3 Tage  

durchführende Organisation

Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0487/2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teil eines bisher im Außenbereich gelegenen Flurstücks im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde gefasst.

Mit Beschluss Nr. B-0555/2024 beschloss die Gemeindevertretung in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Sportplatz“ für den Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Zu diesem Zweck wird der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung  (Fassung September 2024) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung zum Entwurf (Fassung September 2024) und der vorliegenden artenschutzrechtlicher Standortprüfung (Fassung September 2024) gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermann öffentlich ausgelegt

 

Lage des Plangebiets:

Der Geltungsbereich der künftigen Satzung umfasst einen Teil des Flurstücks 327 in der Flur 3, Gemarkung Groß Rietz im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Dieses Teilstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und wäre damit für die geplante Bebau­ung mit einem Einfamilienhaus der Bauherren­familie nicht zugänglich.

Ziele der Planung:

Die Ergänzungssatzung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung auf dem Grundstück / Flurstück 327, gelegen an der Straße „Zum Sportplatz“ im Orts­teil Groß Rietz. Mit dieser Satzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die insbesondere die Belange des Umweltschutzes und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, gewährleistet werden.

Die Planzeichnung mit dem bisherigen und dem künftigen Abgrenzungsbereich zwischen Innen- und Außenbereich, sowie Begründung und artenschutzrechtlicher Standortprüfung sind Bestandteil dieser Ergänzungssatzung.

Die vorgenannten Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Ergänzungssatzung Zum Sportplatz Groß Rietz“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit

 

                        vom 06. Januar 2025 bis zum 07. Februar 2025 ermöglicht.

 

Die Unterlagen können während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten 

 

Montag           09:00 bis 12:00

Dienstag         09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00

Mittwoch         09:00 bis 12:00

Donnerstag     09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00

Freitag            09:00 bis 12:00

 

im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden.

 

Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60831 möglich.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. 

Stellungnahmen zum Entwurf können während der oben angegebenen Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hinge­wiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Sportplatz“ Groß Rietz unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Zum Sportplatz" Groß Rietz aufgefordert

Stefan Horstmann
Leiter Bauamt
Tel.: 033672-60827
E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: