Aufhebungsverfahren B-Plan 1 "Ortsmitte" Bergfelde

Hohen Neuendorf

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

durchführende Organisation

Stadt Hohen Neuendorf

Der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde wurde von der (damaligen) Gemeindevertretung von Bergfelde am 1. April 1992 beschlossen. Die Ausfertigung der Satzung erfolgte durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Hohen Neuendorf am 11. Mai 1999. Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde am 22.05.1999 im Amtsblatt Nr. 5/8. J. der Gemeinde Hohen Neuendorf wurde der Rechtsschein eines wirksamen Bebauungsplans für das Plangebiet gesetzt. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem Satzungsbeschluss und der Ausfertigung war die Beurkundungsfunktion der Ausfertigung nicht gewahrt. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde ist daher aufgrund eines Ausfertigungsmangels nie wirksam geworden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat am 22. Mai 2025 den Beschluss Nr. B 026/2025 über die Unwirksamkeit des Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde gefasst. Dies wurde dem Landkreis Oberhavel, Untere Bauaufsichtsbehörde, mit Schreiben vom 26. Mai 2025 angezeigt und um Bestätigung gebeten, dass der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde damit nichtig ist und sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Rahmen von laufenden und künftigen Bauantragsverfahren sich nicht mehr nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde richtet.

Der Landkreis Oberhavel, als Untere Bauaufsichtsbehörde, erkennt eine ausschließliche Beseitigung des Rechtsscheins durch „Aufhebungsbeschluss“ nicht an.

Mit dem Aufhebungsverfahren möchte die Stadt Hohen Neuendorf den Rechtsschein des Bebauungsplanes Nr. 1 formell aufheben.

Die das Plangebiet teilweise überlagernden Bebauungspläne sind von dieser Planaufhebung nicht betroffen.

Fragen zum Verfahren können Sie per Mail an bauen@hohen-neuendorf.de senden.

Der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde wurde von der (damaligen) Gemeindevertretung von Bergfelde am 1. April 1992 beschlossen. Die Ausfertigung der Satzung erfolgte durch die Bürgermeisterin der Gemeinde Hohen Neuendorf am 11. Mai 1999. Mit der Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde am 22.05.1999 im Amtsblatt Nr. 5/8. J. der Gemeinde Hohen Neuendorf wurde der Rechtsschein eines wirksamen Bebauungsplans für das Plangebiet gesetzt. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem Satzungsbeschluss und der Ausfertigung war die Beurkundungsfunktion der Ausfertigung nicht gewahrt. Der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde ist daher aufgrund eines Ausfertigungsmangels nie wirksam geworden.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hohen Neuendorf hat am 22. Mai 2025 den Beschluss Nr. B 026/2025 über die Unwirksamkeit des Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde gefasst. Dies wurde dem Landkreis Oberhavel, Untere Bauaufsichtsbehörde, mit Schreiben vom 26. Mai 2025 angezeigt und um Bestätigung gebeten, dass der Bebauungsplan Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde damit nichtig ist und sich die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben im Rahmen von laufenden und künftigen Bauantragsverfahren sich nicht mehr nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ortsmitte“ Bergfelde richtet.

Der Landkreis Oberhavel, als Untere Bauaufsichtsbehörde, erkennt eine ausschließliche Beseitigung des Rechtsscheins durch „Aufhebungsbeschluss“ nicht an.

Mit dem Aufhebungsverfahren möchte die Stadt Hohen Neuendorf den Rechtsschein des Bebauungsplanes Nr. 1 formell aufheben.

Die das Plangebiet teilweise überlagernden Bebauungspläne sind von dieser Planaufhebung nicht betroffen.

Fragen zum Verfahren können Sie per Mail an bauen@hohen-neuendorf.de senden.

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