Bebauungsplan "Gartenstraße 50" der Stadt Biesenthal
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Biesenthal-BarnimDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal hat am 06.11.2025 den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Gartenstraße 50“ zur Auslegung bestimmt.
Die Aufstellung zum Bebauungsplan erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB mit Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB und Umweltbericht gem. § 2a BauGB.
Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Gartenstraße und südlich des Fuchswinkels am Rand des Siedlungsgebiets Biesenthals. Er umfasst die Flurstücke 725/1 bis 725/5 der Flur 007 der Gemarkung Biesenthal und hat eine Größe von ca. 5.208 m².
Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Wohnraum ist die Stadt Biesenthal bestrebt, innerörtliche Nachverdichtungspotenziale zu nutzen. Da das Plangebiet aufgrund seiner guten verkehrlichen Anbindung die Voraussetzungen für eine Arrondierung erfüllt, sollen im Rahmen dieser Planung Einfamilienhäuser entstehen, die sich in den Siedlungsbereich einfügen. Im Rahmen eines Parallelverfahrens wird zudem eine Änderung des Flächennutzungsplans vorgenommen.
Amt Biesenthal-Barnim
Bauverwaltung
Sachgebiet Planung/Baurecht/Liegenschaften
Frau Faude
E-Mail: bauleitplanung@amt-biesenthal-barnim.de
Tel.: 03337-459932