Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teil-plan Kemlitz / Schlagsdorf“ der Stadt Dahme/Mark
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
–durchführende Organisation
Amt Dahme/Mark für amtsangehörige Stadt Dahme/MarkDie Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dahme/Mark hat in ihrer Sitzung vom 30. Januar 2025 mit Beschluss-Nr. STVV/103/2025 den Beschluss gefasst, die Satzung über die Aufhebung des rechtskräftigen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Kemlitz / Schlagsdorf“ aufzustellen.
Der Anlass für die Aufhebung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Kemlitz / Schlagsdorf“ besteht in dem geplanten Repowering der im Plangebiet umgesetzten Windkraftanlagen (WKA). Die im Plangebiet bestehenden 12 WKA sollen abgebaut und durch moderne, leistungsstärkere Anlagen ersetzt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen diesem Repowering entgegen. Mit der Aufhebung des Bebauungsplans sind nach Abschluss des Verfahrens bauliche Vorhaben nach § 35 BauGB zu bewerten, da sich die Flächen dann im Außenbereich nach § 35 BauGB befinden. Das Repowering soll auf der Grundlage des eingeführten Privilegierungstatbestandes nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB, welcher raumbedeutsame Windkraftanlagen im Außenbereich ohne Bebauungsplan ermöglicht, erfolgen. Daher soll der rechtskräftige Bebauungsplan „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Kemlitz / Schlagsdorf“ ersatzlos aufgehoben werden.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Kemlitz / Schlagsdorf“ entspricht dem räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Kemlitz / Schlagsdorf“. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Windenergie – Teilplan Kemlitz / Schlagsdorf“ vom 20. Dezember 2004 ist in zwei Teilpläne unterteilt. Er umfasst die Flurstücke 31 – 38, 40 – 49, 51, 52, 54 – 60, 74, 75 und 76 der Flur 1 der Gemarkung Kemlitz im Teilplan Schlagsdorf sowie die Flurstücke 2, 4, 6, 7, 8, 12, 61 – 72, 77 – 87 der Flur 1 und den Flurstücken 87 (tlw.) – 100, 105/1 (tlw.), 106 – 116, 147, 148, 151, 152, 155, 156, 160, 161, 166, 167, 170, 171, 174, 175, 177, 199, 203 – 206 der Flur 3 der Gemarkung Kemlitz im Teilplan Kemlitz. Die Größe beträgt rund 201,585 ha, bestehend aus rund 189 ha des Teilplans Kemlitz und rund 12,585 ha des Teilplans Schlagsdorf.
Stadt Dahme/Mark
vertreten durch das Amt Dahme/Mark
Abt. Bauen & Liegenschaften
K. Simon
Hauptstraße 48/49
15936 Dahme/Mark